Beaufsichtigung von Finanzkonglomeraten

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2002/87/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Richtlinie werden konkrete Anforderungen zu den folgenden Punkten festgeschrieben:

Änderungen der Richtlinie 2002/87/EG

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie 2002/87/EG ist am 11. Februar 2003 in Kraft getreten und musste bis spätestens 10. August 2004 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2002/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats und zur Änderung der Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWG des Rates und der Richtlinien 98/78/EG und 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35 vom 11.2.2003, S. 1–27).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2002/87/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 12.11.2021