Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und Wertpapierdienstleistungen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie soll das Regelwerk der Europäischen Union (EU) für Wertpapierdienstleistungen und geregelte Märkte verbessern und so 2 wichtige Ziele erreichen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Zulassungsbedingungen und -verfahren

Aufsichtliche Bewertung

Anlegerschutz

Markttransparenz und -integrität

Anbieterschutz

Benennung der zuständigen Behörden

Zusätzliche Regelungen

Neufassung

Die Richtlinie 2004/39/EG wurde durch die Richtlinie 2014/65/EU („MiFID II“) in dem Bestreben aktualisiert, die im Laufe der Zeit erfolgten erheblichen Änderungen des Textes einzuarbeiten.

Zusammen mit der Verordnung (EU) 600/2014, ihren delegierten Rechtsakten und delegierten Verordnungen, wird die Richtlinie 2014/65/EU diese Richtlinie mit Wirkung vom 3. Januar 2018 ersetzen. (Die Richtlinie 2014/65/EU sollte ursprünglich am 3. Januar 2017 in Kraft treten, aber dieses Datum wurde durch die Richtlinie (EU) 2016/1034 um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben).

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 30. April 2004 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 31. Januar 2007 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Qualifizierte Beteiligung: das direkte oder indirekte Halten von mindestens 10 % des Kapitals einer Wertpapierfirma oder der Stimmrechte oder die Möglichkeit der Ausübung eines maßgeblichen Einflusses auf die Geschäftsführung einer Wertpapierfirma, an der eine Beteiligung gehalten wird.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Märkte für Finanzinstrumente, zur Änderung der Richtlinien 85/611/EWG und 93/6/EWG des Rates und der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 93/22/EWG des Rates (ABl. L 145 vom 30.4.2004, S. 1–44)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2004/39/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349–496)

Siehe konsolidierte Fassung

Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1–73)

Siehe konsolidierte Fassung

Richtlinie 2006/73/EG der Kommission vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie (ABl. L 241 vom 2.9.2006, S. 26–58)

Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 vom 10. August 2006 zur Durchführung der Richtlinie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Aufzeichnungspflichten für Wertpapierfirmen, die Meldung von Geschäften, die Markttransparenz, die Zulassung von Finanzinstrumenten zum Handel und bestimmte Begriffe im Sinne dieser Richtlinie (ABl. L 241 vom 2.9.2006, S. 1-25)

Letzte Aktualisierung: 11.10.2016