Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde (Empfehlung von 1998)

Die Entwicklung der audiovisuellen Dienste und der Informationsdienste in der Europäischen Union (EU) erfordert die Schaffung eines Vertrauensklimas, insbesondere durch den wirksamen Jugendschutz sowie den Schutz der Menschenwürde.

Diese Empfehlung ruft somit zur Einführung nationaler Rahmenbedingungen für die Selbstregulierung auf, um den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den Bereichen des Rundfunks und der Internetdienste zu verstärken.

RECHTSAKT

Empfehlung 98/560/EG des Rates vom 24. September 1998 zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Informationsdienste durch die Förderung nationaler Rahmenbedingungen für die Verwirklichung eines vergleichbaren Niveaus in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde [Amtsblatt L 270 vom 7.10.1998]

ZUSAMMENFASSUNG

Auswirkungen des Fortschritts in der Digitaltechnik

Durch die Entwicklung digitaler Medien (Internet, digitaler Rundfunk und Videospiele) werden die zum Jugendschutz gestellten Fragen sehr viel schärfer formuliert.

Beim traditionellen Rundfunk sind die Fernsehsender in der Tat leicht identifizierbar. Im Gegensatz dazu wird es schwierig, ja manchmal sogar unmöglich, die Quellen der im Internet verbreiteten Inhalte festzustellen. Gleichzeitig wird der Zugang - manchmal sogar unfreiwillig - zu rechtswidrigen und schädigenden Inhalten immer leichter.

Was die Politik im audiovisuellen Bereich betrifft, braucht die technologische Entwicklung einen neuen Ansatz. Zur Hervorhebung dieser Herausforderung hat der Rat diese Empfehlung verabschiedet, in der die Mitgliedstaaten, die betreffenden Branchen und Beteiligten sowie die Kommission aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde in den Bereichen des Rundfunks und der Internetdienste zu verstärken.

Diese Empfehlung ist das erste Rechtsinstrument, in dem der Inhalt audiovisueller Online- und Internetdienste aufgegriffen wird.

Maßnahmen der Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, die Schaffung eines Vertrauensklimas zu unterstützen, um die Entwicklung der audiovisuellen Dienste und der Informationsdienste zu fördern.

Die Einführung eines solchen Vertrauensklimas könnte mithilfe folgender Maßnahmen erfolgen:

Maßnahmen der Branche und der Beteiligten

Die Branche und Beteiligte werden aufgerufen,

Maßnahmen der Europäischen Kommission

Die Kommission wird aufgefordert,

Hintergrund

Diese Empfehlung lehnt sich an die Erweiterung des Grünbuchs aus dem Jahr 1996 über Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde im Bereich audiovisueller Dienste und Informationsdienste an. Dieses Grünbuch markiert auf europäischer Ebene den Beginn der Überlegungen über die ethischen Aspekte der Informationsgesellschaft und über die Möglichkeit, wie die Allgemeinheit im Rahmen dieser neuen Dienste geschützt werden kann.

Die im Jahr 1989 erlassene und im Jahr 1997 geänderte Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" enthält außerdem eine Reihe von Rechtsvorschriften zum Schutz der Jugend vor schädlichen Inhalten (angemessene Sendezeiten von Programmen für Erwachsene und insbesondere Einführung technischer Vorrichtungen).

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Schutz Minderjähriger und den Schutz der Menschenwürde und über das Recht auf Gegendarstellung im Zusammenhang mit der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Industriezweiges der audiovisuellen Dienste und Online-Informationsdienste [Amtsblatt L 378 vom 27.12.2006]

Diese Empfehlung ist ein weiterer Schritt zur Schaffung einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, der Branche und allen anderen Beteiligten auf dem Gebiet des Jugendschutzes und des Schutzes der Menschenwürde im Bereich der audiovisuellen Dienste und der Online-Informationsdienste. Sie dient der Vervollständigung und Aktualisierung der Empfehlung von 1998 angesichts der jüngsten technologischen Entwicklungen in den Branche und der Entwicklung der Medienlandschaft.

EVALUIERUNGSBERICHTE

Zweiter Evaluierungsbericht der Kommission vom 12. Dezember 2003 an den Rat und das Europäische Parlament zur Anwendung der Empfehlung des Rates vom 24. September 1998 in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde [KOM(2003) 776 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Im Rahmen dieses zweiten Evaluierungsberichtes werden im Vergleich zum Jahr 2000 die erzielten Fortschritte hinsichtlich der Fragen zur Selbstregulierung, zu Verhaltensmaßregeln, technischen und erzieherischen Maßnahmen was den Jugendschutz und den Schutz der Menschenrechte betrifft, mitgeteilt.

Im Bericht wird die Schlussfolgerung gezogen, dass die Mitgliedstaaten die Empfehlung unterschiedlich anwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Hotlines und Verhaltensmaßregeln im Bereich des Internets erheblich gestiegen ist.

Die Selbst- und Mitregulierungen sind im Bereich des Rundfunks wenig entwickelt. Die entsprechenden Systeme scheinen dagegen einwandfrei zu funktionieren.

In jedem Fall sind Verbesserungen hinsichtlich der Beteiligung von Verbraucherverbänden und anderen Interessengruppen bei der Einführung von Verhaltensmaßregeln und sonstiger Initiativen zur Selbstregulierung notwendig.

Im Bericht kündigt die Kommission ihre Absicht an, im Jahr 2004 eine Aktualisierung der Empfehlung vorzulegen, um auf Fragen wie Erziehung in den Medien, Recht auf Antwort und Maßnahmen gegen Diskriminierungen aufgrund der Rasse, des Geschlechts oder der Nationalität einzugehen.

Evaluierungsbericht der Kommission vom 27. Februar 2001 zur Anwendung der Empfehlung des Rates vom 24. September 1998 in Bezug auf den Jugendschutz und den Schutz der Menschenwürde [KOM(2001) 106 endgültig - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen zwei Jahre nach Veröffentlichung der Empfehlung im Allgemeinen sehr zufriedenstellend ist.

Die meisten Mitgliedstaaten haben mit der Durchführung von Maßnahmen zur Förderung einer sichereren Nutzung des Internets begonnen. Einige haben neue Vorschriften zur Einrichtung von Polizei-Hotlines zur Bekämpfung von Kinderpornographie erlassen.

Die Kommission ihrerseits hat dank der Einführung eines Aktionsplans zur sichereren Nutzung des Internets zum besseren Schutz von Jugendlichen im Bereich der audiovisuellen Dienste beigetragen.

See also

Weitere Informationen zum Thema „Audiovisueller Bereich und Medien" (EN) finden Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.

Letzte Änderung: 20.03.2007