Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen

Die Kommission erachtet die Vermittlung und den Erwerb von Finanzwissen im Hinblick auf den Aufbau eines Binnenmarktes als sehr wichtig und möchte in diesem Zusammenhang die Bürger Europas dazu anregen, Grundkenntnisse für ihre persönlichen Finanzen zu erwerben. Zweck dieser Mitteilung ist es, Grundsätze für erfolgreiche nationale Programme zur Vermittlung von Finanzwissen aufzustellen sowie die von der Europäischen Union durchgeführten einschlägigen Initiativen vorzustellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 18. Dezember 2007: Vermittlung und Erwerb von Finanzwissen [KOM(2007) 808 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Angesichts der mangelnden Kenntnisse der Verbraucher im Bereich Finanzprodukte und in Anbetracht des zunehmenden Angebots und der steigenden Komplexität dieser Produkte hat die Kommission beschlossen, die Entwicklung der Vermittlung von Finanzwissen innerhalb der Europäischen Union (EU) zu fördern.

Ziele

Diese Mitteilung zählt zu den Maßnahmen im Bereich Privatkunden-Finanzdienstleistungen, die in der Kommissionsmitteilung „Ein Binnenmarkt für das Europa des 21. Jahrhunderts“ genannt werden, und zielt darauf ab, die Beteiligten bei der Aufstellung von Programmen für die Vermittlung von Finanzwissen zu unterstützen, indem

Bedeutung und wirtschaftlicher und sozialer Nutzen der Vermittlung von Finanzwissen

Die Vermittlung von Finanzwissen kommt den einzelnen Bürgern zugute (etwa dadurch, dass sie befähigt werden, finanziell für unvorhergesehene Situationen vorzusorgen), nutzt der Gesellschaft (indem sie die Gefahren der finanziellen Ausgrenzung verringert und die Konsumenten anregt, finanziell vorzusorgen und Ersparnisse aufzubauen) und der Wirtschaft insgesamt (indem besonnenes Verhalten gefördert und den Finanzmärkten zusätzliche Liquidität zugeführt wird).

Zwei aktuelle von der Europäischen Kommission finanzierte Studien kommen unter anderem zu dem Schluss, dass Finanzwissen in den Mitgliedstaaten von einer großen Anzahl von Akteuren (Aufsichtsbehörden, Sozialarbeitern, Schulbehörden usw.) angeboten wird und dass die Anzahl der nationalen Initiativen in diesem Bereich sehr unterschiedlich ist.

In den Mitgliedstaaten durchgeführte Grundlagenerhebungen tragen zur Festlegung der Prioritäten bei und erleichtern es, nach einem gewissen Zeitraum festzustellen, ob Fortschritte erzielt wurden. Andererseits zeigen mehrere Studien, dass sich die Teilnahme an Programmen zum Erwerb von Finanzwissen positiv auf das Verhalten auswirkt.

Der Kontext für Maßnahmen auf EU-Ebene

Das Bildungswesen fällt in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Dennoch hat die Gemeinschaft die Möglichkeit, im Rahmen von Maßnahmen zur Information und Bildung der Verbraucher sowie durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Unterstützung und Ergänzung der Politik der Mitgliedstaaten tätig zu werden.

Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen der Kommission zählen Dolceta, ein Online-Schulungsprogramm, das verbraucherbezogene Lehrinhalte für Erwachsene bietet, und der „Schülerkalender“ zur Information von Schülern der Sekundarstufe.

Das im Mai 2007 vorgelegte Grünbuch über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt betont, dass es möglich ist, die Vermittlung von Finanzwissen verstärkt zu fördern. Dies ging auch aus den Einsendungen der Konsultationsteilnehmer hervor, insbesondere hinsichtlich der Verbreitung von Informationen zu vorbildlichen Praktiken und das Aufstellen von unverbindlichen Grundsätzen zur Unterstützung der Vermittler von Finanzwissen durch die Kommission.

Grundsätze für erfolgreiche Programme zur Vermittlung von Finanzwissen

Die Kommission hat acht Grundsätze zur Unterstützung der verschiedenen Akteure im Bereich der Verbreitung von Finanzwissen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Programmen zur Vermittlung von Finanzwissen aufgestellt:

Geplante Initiativen und praktische Unterstützung

Auch wenn die Vermittlung von Finanzwissen Aufgabe der Mitgliedstaaten ist, kann die EU wichtige praktische Unterstützung leisten. In diesem Zusammenhang hat die Kommission folgende Initiativen als vorrangig eingestuft:

VERBUNDENER RECHTSAKT

Beschluss 2008/365/EG der Kommission vom 30. April 2008 zur Einsetzung einer Expertengruppe "Finanzwissen" [Amtsblatt L 125 vom 9.5.2008]. Dieser Beschluss setzt eine Expertengruppe „Finanzwissen“ ein, deren Aufgabe es ist, empfehlenswerte Praktiken in diesem Bereich zu fördern und die Kommission über die Umsetzung der in ihrer Mitteilung vom 18. Dezember genannten Grundsätze zu unterrichten.

Letzte Änderung: 04.07.2011