Ausbau des europäischen Rahmens für Investmentfonds

Der Investmentfondssektor entwickelt sich ständig weiter. Er leistet einen Beitrag zur Entwicklung integrierter und effizienter europäischer Märkte. Mit dem vorgelegten Grünbuch soll eine Diskussion über eventuelle Verbesserungen an der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) in Gang gebracht werden, da diese Richtlinie zu ungenau und zu unflexibel ist, um der Marktentwicklung zufriedenstellend Rechnung tragen zu können.

RECHTSAKT

Grünbuch - Ausbau des europäischen Rahmens für Investmentfonds [KOM(2005) 314 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Investmentfonds spielen auf den europäischen Finanzmärkten eine wichtige Rolle. Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sind die am häufigsten vorkommende Form von Investmentfonds. Das vorgelegte Grünbuch beschäftigt sich mit der Frage, wie der Rechtsrahmen des Investmentfondssektors kurz- bis mittelfristig so verbessert werden kann, dass er leistungsfähiger wird und integrierten und effizienten europäischen Märkten zugute kommt.

Der Fondssektor hat sich weiterentwickelt, und das Potenzial der europäischen Rechtsvorschriften über OGAW - die geänderte Richtlinie 85/611/EWG - konnte nicht voll genutzt werden. Die Auswirkungen dieser Vorschriften werden in dem Grünbuch (das eine eingehende Analyse enthält) einer ersten Evaluierung unterzogen. Dabei zeigt sich, dass die Richtlinie neuen Herausforderungen nicht gerecht wird, nämlich:

Obwohl grenzübergreifende OGAW zu wichtigen Akteuren geworden sind, trägt die OGAW-Richtlinie diesem Aspekt unzureichend Rechnung. Dies hat zur Folge, dass die europäischen OGAW wesentlich kleiner sind als die amerikanischen, so dass größenbedingte Kostenvorteile nicht genutzt werden können. In dem Grünbuch wird daher vorgeschlagen, dass die Möglichkeiten des bestehenden Rechtsrahmens voll ausgeschöpft werden sollten.

Das Potenzial der bestehenden Rechtsvorschriften

Wenn die Vorschriften über OGAW wirksamer werden sollen, müssen sie zunächst in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden.

Vorrangig müssen daher die bereits ergriffenen Maßnahmen, durch die die OGAW-Richtlinie z. T. ergänzt werden sollte, klarer dargestellt und konsolidiert werden.

Zum einen muss der Begriff „Produkt" genauer definiert werden. Durch die „Produkt-Richtlinie" wurde das Spektrum der von den OGAW verwalteten Vermögenswerte erweitert. Die Produkte sind vielfältiger und komplexer geworden. Die Modalitäten des Verkaufs von Fondsanteilen und der einschlägigen Werbung müssen daher überdacht werden. Das bedeutet vor allem, dass die Informationen über die Produkte mit deren Entwicklung Schritt halten müssen.

Zum anderen ist zu dem Pass für das Produkt „OGAW" durch die mit der Richtlinie 2001/107/EG über die Verwaltungsgesellschaften eingeführten Änderungen ein Pass für die Verwaltungsgesellschaften hinzugekommen, der allerdings noch nicht in die Praxis umgesetzt wurde. Der Rechtsrahmen für diesen Pass muss verbessert werden; damit er eine wirkliche Pass-Funktion erfüllen kann, müssen die Unklarheiten, die durch die Richtlinie entstanden sind, beseitigt werden.

Wenn die bestehenden Vorschriften wirksamer werden sollen, müssen vorrangig Maßnahmen in folgenden Bereichen ergriffen werden:

Die langfristigen Herausforderungen

Die bestehenden Vorschriften sollten auch den langfristigen Herausforderungen Rechnung tragen können. Die rasche Entwicklung der Finanzmärkte, die immer komplexer werdenden Produkte, die Diversifizierung der Anlagestrategien, das Entstehen alternativer Anlagestrategien und die wachsenden Ansprüche der Anleger machen eine Rationalisierung der bestehenden Rechtsvorschriften unabdingbar.

Daher muss darüber nachgedacht werden, wie die Kosten gesenkt werden können. Mit Blick auf die große Zahl von kleinen Fonds könnte der Sektor durch eine Konsolidierung wettbewerbsfähiger werden. In dem Grünbuch werden folgende Maßnahmen zur Erleichterung einer Konsolidierung vorgeschlagen:

Neue Produkte, die ähnliche Merkmale aufweisen, konkurrieren mit den OGAW; daher muss gleichzeitig die Vermögensverwaltung im weiteren Sinne in die Überlegungen einbezogen werden. Da für diese Produkte andere Vorschriften gelten, besteht das Risiko, dass sie das reibungslose Funktionieren des Marktes und den Anlegerschutz gefährden. So gelten für diese Produkte z. B. weniger strenge Anforderungen an die Gebühren- und Kostentransparenz. .

Die neu entstehenden komplexeren alternativen Anlageinstrumente stellen für die Anleger ebenfalls ein größeres Risiko dar, denn sie werden in den nationalen Rechtsvorschriften unterschiedlich behandelt.

In dem Grünbuch wird die Idee aufgegriffen, dass zur Modernisierung der Vorschriften über OGAW der Lamfalussy-Ansatz auf zwei Ebenen angewandt werden sollte, wobei Ebene 1 aus Vorschriften bestehen würde, die den Rahmen abstecken, und Ebene 2 aus detaillierteren Durchführungsvorschriften. Die Folge wären flexiblere Rechtsvorschriften, die den Veränderungen besser Rechnung tragen könnten. Ein derartiges Projekt wäre jedoch insofern kein leichtes Unterfangen, als es eine grundlegende Umgestaltung des bestehenden Rechtsrahmens bedeuten und umfangreiche Änderungen erfordern würde. Derartige Änderungen erscheinen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt, da die erforderlichen Verbesserungen auch auf der Grundlage des bestehenden Legislativrahmens möglich sind.

Die Kommission legte 2006 das Weißbuch für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds [KOM(2006) 686 endg.] vor. Darin erläutert sie eine Reihe von Maßnahmen zur Reform der gemeinschaftlichen Rahmenbedingungen für Investmentfonds („OGAW-Richtlinie").

Durch diese Änderungen soll sollen die rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen vereinfacht werden, damit den Kapitalgebern attraktive und sichere Investitionsmöglichkeiten geboten werden können.

Letzte Änderung: 20.11.2006