Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen — öffentliche Liefer- und Bauaufträge

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 89/665/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Sie verpflichtet die EU-Länder sicherzustellen, dass Entscheidungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen sowie vorab in diesem Kontext getroffene Verfahrensentscheidungen rasch und wirksam geprüft werden, falls sie gegen EU-Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen verstoßen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 3. Januar 1990 in Kraft getreten und musste bis spätestens 21. Dezember 1991 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33-35)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 89/665/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 92/13/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften über die Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor (ABl. L 76 vom 23.3.1992, S. 14-20)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1-64)

Siehe konsolidierte Fassung.

Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65-242)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 09.01.2020