Europäische Chemikalienagentur (ECHA) – Regelungen der Europäischen Union für chemische Stoffe

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für chemische Stoffe vor, die in Europa hergestellt und verwendet werden. Mit der Verordnung verlagert sich die Verantwortung für die Sicherheit aller in der Europäischen Union (EU) hergestellten, eingeführten, in Verkehr gebrachten und verwendeten chemischen Stoffe von den Behörden auf die Industrie. Darüber hinaus:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Im Jahr 2013 nahm die Europäische Kommission eine Bewertung der ersten fünf Jahre der REACH-Verordnung vor und kam zu dem Schluss, dass keine größere Überarbeitung erforderlich ist. Die zweite REACH-Überprüfung (REACH REFIT-Bewertung) wurde bis 2018 durchgeführt und ergab, dass bestimmte Elemente der Verordnung überarbeitet werden müssen. In der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit, die im Oktober 2020 veröffentlicht wurde, wurde die Notwendigkeit einer Zielüberprüfung von REACH angekündigt (siehe Mitteilung).

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die chemische Industrie ist eine der größten Fertigungsindustrien der EU. Sie spielt in Bezug auf unser tägliches Leben und die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eine wichtige Rolle. Die EU hat Rechtsvorschriften erlassen, die der chemischen Industrie (und ebenso der allgemeinen Fertigungsindustrie, in der chemische Stoffe verwendet werden) die Entwicklung und Innovationen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Unbedenklichkeit der Erzeugnisse für Mensch und Umwelt ermöglicht.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1-849). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 136 vom 29.5.2007, S. 3-280).

Nachfolgende Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und ihrer Anhänge wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 771/2008 der Kommission vom 1. August 2008 zur Festlegung der Vorschriften für die Organisation und die Verfahren der Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur (ABl. L 206 vom 2.8.2008, S. 5-13).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 440/2008 der Kommission vom 30. Mai 2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. L 142 vom 31.5.2008, S. 1-739).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 340/2008 der Kommission vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (ABl. L 107 vom 17.4.2008, S. 6-25).

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1238/2007 der Kommission vom 23. Oktober 2007 zur Festlegung der Vorschriften für die Qualifikation der Mitglieder der Widerspruchskammer der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ABl. L 280 vom 24.10.2007, S. 10).

Letzte Aktualisierung: 17.12.2022