Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Innenausstattung (bis 2014)

1) ZIEL

Festlegung harmonisierter technischer Vorschriften für die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge, um die Anwendung des EG-Typgenehmigungsverfahrens zu ermöglichen

2) RECHTSAKT

Richtlinie 74/60/EWG des Rates vom 17. Dezember 1973 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge [Amtsblatt L 38 vom 11.2.1974].

Geändert durch

Richtlinie 78/632/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 [Amtsblatt L 206 vom 29.7.1978]

Richtlinie 2000/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2000 [Amtsblatt L 87 vom 8.4.2000].

3) ZUSAMMENFASSUNG

Richtlinie 74/60/EWG

Durch diese Richtlinie wird die Innenausstattung der Kraftfahrzeug harmonisiert. Die Innenausstattung wird beschrieben als „Teile im Insassenraum - ausgenommen Innenrückspiegel - , Anordnung der Betätigungseinrichtungen, Dach und Schiebedach, Rückenlehne und hinterer Teil der Sitze".

Folglich dürfen die Mitgliedstaaten weder die EG-Typgenehmigung noch die einzelstaatlichen Typgenehmigungen aus Gründen ablehnen, die die Innenausstattung der Kraftfahrzeuge betreffen.

Ziel der durch diese Richtlinie geschaffenen technischen Harmonisierung ist es - neben der notwendigen Harmonisierung im Binnenmarkt - die Gefahr und die Schwere der Verletzung der Insassen der Kraftfahrzeuge zu verringern und dadurch die Verkehrssicherheit im gesamten Gebiet der Gemeinschaft zu erhöhen.

In den Anhängen der Richtlinie ist beispielsweise festgelegt, dass die Teile im vorderen Insassenraum keinerlei gefährliche Unebenheiten oder scharfe Kanten aufweisen dürfen, die die Gefahr oder die Schwere von Verletzungen der Insassen erhöhen können. Außerdem muss der Handbremshebel, wenn er an oder unter der Instrumententafel an gebracht ist, so angeordnet sein, dass bei einem Frontalzusammenstoß keine Möglichkeit besteht, sich daran zu stoßen, wenn er in der Lösestellung ist.

Richtlinie 78/632/EWG

Durch die Richtlinie 78/632/EWG wird die vorangegangene Richtlinie an den technischen Fortschritt angepasst. Dank der gesammelten Erfahrung und unter Berücksichtigung des Standes der Technik werden in der Richtlinie 78/632/EWG die technischen Vorschriften besser an die Prüfbedingungen angepasst.

Richtlinie 2000/4/EG

Ziel dieser Richtlinie ist die Einführung von Vorschriften für fremdkraftbetätigte Fenster, Schiebe-/Hubdächer und Trennwände/-scheiben (bei Personenwagen) in die Richtlinie 74/60/EG. Außerdem werden Titel und Geltungsbereich der Richtlinie 74/60/EWG geändert, damit zu einem späteren Zeitpunkt die Einführung spezifischer Vorschriften für Fahrzeuge anderer Klassen möglich ist.

Rechtsakt

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Frist für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Richtlinie 74/60/EWG

20.12.1973

19.6.1975

Richtlinie 78/632/EWG

26.5.1978

31.12.1978

Richtlinie 2000/4/EG

8.4.2000

8.4.2001

4) durchführungsmassnahmen

5) weitere arbeiten

Letzte Änderung: 13.07.2005