EU-Vorschriften für die Genehmigung, Einfuhr und Herstellung von Tierarzneimitteln

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2001/82/EG – EU-Kodex für Tierarzneimittel

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

In dieser Richtlinie sind die Rechtsvorschriften der EU für die Genehmigung, Herstellung, Überwachung, den Verkauf, den Vertrieb und die Verwendung von Tierarzneimitteln* festgelegt.

Sie wird mit Wirkung vom 28. Januar 2022 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2019/6 ersetzt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Die Richtlinie 2001/82/EG wird mit Wirkung vom 28. Januar 2022 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2019/6 ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 18. Dezember 2001 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Tierarzneimittel: alle Stoffe oder Stoffzusammensetzungen, die als Mittel zur Heilung oder zur Verhütung tierischer Krankheiten bezeichnet werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 311 vom 28.11.2001, S. 1-66)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2001/82/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENES DOKUMENT

Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG (ABl. L 4 vom 7.1.2019, S. 43-167)

Letzte Aktualisierung: 17.01.2019