Altfahrzeuge

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Sie legt Maßnahmen zur Vermeidung und Begrenzung von Abfällen aus Altfahrzeugen und ihrer Bauteile fest und stellt sicher, dass diese wiederverwendet, recycelt oder verwertet werden. Sie zielt außerdem auf eine Verbesserung der Umweltschutzleistung aller in den Lebenskreislauf von Fahrzeugen einbezogenen Wirtschaftsbeteiligten ab.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Richtlinie (EU) 2018/849 zur Änderung

Mit der Richtlinie (EU) 2018/849 wird die Richtlinie 2000/53/EG geändert. Sie gewährt der Kommission folgende Befugnisse:

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Diese Richtlinie musste in den EU-Ländern bis 21. April 2002 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie gilt ab

HINTERGRUND

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2000 über Altfahrzeuge (ABl. L 269 vom 21.10.2000, S. 34-43)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2000/53/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2018/849 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge, der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren sowie der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (ABl. L 150 vom 14.6.2018, S. 93-99)

Richtlinie 2005/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates (ABl. L 310 vom 25.11.2005, S. 10-27)

Siehe konsolidierte Fassung.

Entscheidung 2005/293/EG der Kommission vom 1. April 2005 zur Festlegung der Einzelheiten für die Kontrolle der Einhaltung der Zielvorgaben für Wiederverwendung/Verwertung und Wiederverwendung/Recycling gemäß der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (ABl. L 94 vom 13.4.2005, S. 30-33)

Entscheidung 2003/138/EG der Kommission vom 27. Februar 2003 zur Festlegung von Kennzeichnungsnormen für Bauteile und Werkstoffe gemäß der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (ABl. L 53 vom 28.2.2003, S. 58-59)

Entscheidung 2002/151/EG der Kommission vom 19. Februar 2002 über Mindestanforderungen für den gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge ausgestellten Verwertungsnachweis (ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 94-95)

Entscheidung 2001/753/EG der Kommission vom 17. Oktober 2001 über einen Fragebogen zur Erstellung der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge (ABl. L 282 vom 26.10.2001, S. 77-80)

Letzte Aktualisierung: 30.03.2023