Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung von Kraftomnibussen (bis 2014)

Das Ziel dieser Richtlinie ist die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über das Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung von Kraftomnibussen.

RECHTSAKT

Richtlinie 95/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über das Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Richtlinie trägt zur Anwendung des Verfahrens für die EG-Betriebserlaubnis gemäß der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger bei. Die Bestimmungen der Richtlinie 70/156/EWG über Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten von Kraftfahrzeugen gelten also auch für die Zwecke der Richtlinie95/28/EG.

Die Richtlinie betrifft das Brennverhalten (Entflammbarkeit, Brenngeschwindigkeit und Schmelzverhalten) von Werkstoffen, die für die Innenausstattung von Kraftomnibussen der Klasse M3 zur Beförderung von mehr als 22 Fahrgästen verwendet werden.

Vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind Kraftomnibusse zur Beförderung stehender Fahrgäste oder für den Stadtverkehr.

Die Mitgliedstaaten können die EG-Betriebserlaubnis, die Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung, den Verkauf, die Zulassung, die Inbetriebnahme oder die Benutzung eines Fahrzeugs/Bauteils, das den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen entspricht, weder verweigern noch verbieten.

Diese Richtlinie wird mit Wirkung vom 1. November 2014 durch die Verordnung (EG) Nr. 661/2009 aufgehoben.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Richtlinie 95/28/EG

13.12.1995

24.10.1999

L 281 vom 23.11.1995

Ändernde(r) Rechtsakt(e)

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beitrittsakte

1.5.2004

1.5.2004

ABl. L 236 vom 23.9.2003

Richtlinie 2006/96/EG

1.1.2007

1.1.2007

ABl. L 363 vom 20.12.2006

Richtlinie 2013/15/EU

1.7.2013

1.7.2013

ABl. L 158 vom 10.6.2013

Letzte Änderung: 02.07.2014