Ausfuhr von Generika in Entwicklungsländer: Zwangslizenzen

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 816/2006 – Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein Verfahren für europäische Unternehmen eingerichtet, die Generika für die Ausfuhr in Entwicklungsländer herzustellen beabsichtigen. Dazu müssen die Unternehmen eine Zwangslizenz bei einem Patentinhaber beantragen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Die Verordnung ist am 29. Juni 2006 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Verordnung ist Teil einer umfassenderen Bestrebung der EU, Probleme im Bereich der öffentlichen Gesundheit, mit denen die weltweit am wenigsten entwickelten Länder und Entwicklungsländer konfrontiert sind, zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu sicheren, wirksamen und erschwinglichen Arzneimitteln.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 1-7)

Letzte Aktualisierung: 16.02.2016