Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Diese Verordnung gilt für:

Beantragung einer Zulassung

Risikomanagement

Kennzeichnung

HINTERGRUND

SCHLÜSSELBEGRIFF

* Genetisch veränderter Organismus: ein Organismus, dessen genetisches Material durch Gentechnik so verändert wurde, dass er Gene enthält, die er normalerweise nicht enthalten würde.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. L 268 vom 18.10.2003, S. 1-23)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EG) 1829/2003 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 503/2013 der Kommission vom 3. April 2013 über Anträge auf Zulassung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 641/2004 und (EG) Nr. 1981/2006 der Kommission (ABl. L 157 vom 8.6.2013, S. 1-48)

Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (ABl. L 68 vom 13.3.2015, S. 1-8)

Letzte Aktualisierung: 24.11.2015