Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2001/112/EG über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

Mit der Richtlinie werden gemeinsame Vorschriften für die Zusammensetzung, die Verkehrsbezeichnungen, die Herstellungsmerkmale und die Etikettierung von Fruchtsäften festgelegt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fruchtsäfte

Diese Richtlinie gilt für folgende Produkte:

Mit der Definition dieser Produkte auf der Grundlage ihrer Zusammensetzung und des Zubereitungsverfahrens soll dafür gesorgt werden, dass der Verkauf vorschriftsmäßig erfolgt und die Bezeichnungen für den Verbraucher nicht irreführend sind. In der Richtlinie werden zudem einige besondere (traditionelle) Bezeichnungen definiert, die in bestimmten Ländern und bestimmten Sprachen üblich sind.

Etikettierung

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Die Richtlinie ist am 12. Januar 2002 in Kraft getreten und musste bis spätestens 11. Juli 2003 von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2001/112/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom 12.1.2002, S. 58-66)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2001/112/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1040/2014 der Kommission vom 25. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung zwecks Anpassung von Anhang I an den technischen Fortschritt (ABl. L 288 vom 2.10.2014, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 29.05.2020