Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Geltungsbereich

Diese Richtlinie betrifft für einen besonderen Ernährungszweck bestimmte Lebensmittel, die den Ernährungsanforderungen gesunder Säuglinge und Kleinkinder gerecht werden und zur Verwendung während der Entwöhnungsperiode des Säuglings sowie als Beikost für Kleinkinder und/oder für deren allmähliche Umstellung auf normale Kost bestimmt sind.

Es handelt sich um Folgendes:

Diese Richtlinie gilt nicht für Milch, die für Kleinkinder bestimmt ist.

Allgemeine Verpflichtung

Die EU-Länder müssen sicherstellen, dass nur Produkte verkauft werden, die dieser Richtlinie entsprechen.

Zusammensetzung

Kennzeichnung

Außer den in der Richtlinie (EU) Nr. 1169/2011 aufgeführten zwingend vorgeschriebenen Angaben (siehe Zusammenfassung) muss das Etikett folgende Angaben enthalten:

Die Kennzeichnung kann folgende nicht zwingend vorgeschriebene Angaben enthalten:

Höchstgehalt an Schädlingsbekämpfungsmitteln

Verbotene Schädlingsbekämpfungsmittel

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 26. Dezember 2006 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Säuglinge: Kinder im Alter von weniger als zwölf Monaten.
Kleinkinder: Kinder zwischen einem Jahr und drei Jahren.
Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln: Rückstände eines Pflanzenschutzmittels einschließlich seiner Metaboliten (Zwischenprodukte des Zellstoffwechsels) und Abbau- oder Reaktionsprodukte, die in Getreidebeikost und Säuglingsnahrung enthalten sind.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2006/125/EG der Kommission vom 5. Dezember 2006 über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (kodifizierte Fassung) (ABl. L 339 vom 6.12.2006, S. 16-35)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2006/125/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 35-56)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 364 vom 20.12.2006, S. 5-24)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates (ABl. L 70 vom 16.3.2005, S. 1-16)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 12.06.2020