Lebensmittelsicherheit – Lebensmittelkontaktmaterialien

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie gilt seit dem 3. Dezember 2004, mit Ausnahme der Rückverfolgbarkeitsmaßnahmen, die seit dem 27. Oktober 2006 gelten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EWG (ABl. L 338 vom 13.11.2004, S. 4–17).

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 07.01.2022