Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger: Reifen (bis 2017)
Die Europäische Union harmonisiert die einzelstaatlichen Bauartgenehmigungsverfahren für Reifen von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern.
RECHTSAKT
Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Luftreifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern [Vgl. ändernde Rechtsakte].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Richtlinie betrifft die Original- und Ersatzluftreifen von Kraftfahrzeugen der Klasse M1 und von Kraftfahrzeuganhängern, die in der der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger definiert sind.
Sie enthält einerseits technische Vorschriften für die Herstellung und Prüfung von Luftreifen für Personenkraftwagen und ihre Anhänger sowie andererseits Vorschriften für das Anbringen von Luftreifen am Fahrzeug.
Die neue Richtlinie 2001/43/EWG zielt darauf ab, Sicherheitsanforderungen und die Notwendigkeit einer Begrenzung des Abrollgeräuschs von Luftreifen auf dem Fahrbahnbelag in Einklang zu bringen.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 92/23/EWG |
29.04.1992 |
30.06.1992 |
ABl. L 129 vom 14.5.1992 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 2001/43/EWG |
4.8.2001 |
4.8.2002 |
ABl. L 211 vom 4.8.2001 |
Richtlinie 2005/11/EG |
9.3.2005 |
31.12.2005 |
ABl. L 46 vom 17.2.2005 |
Letzte Änderung: 13.07.2005