Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen: Transparenz des Schuldnervermögens

Auch wenn der Gläubiger eine gerichtliche Entscheidung erwirkt hat, kann es für ihn in der Praxis schwierig sein, Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat einzutreiben, wenn keine Informationen über das Vermögen oder den Aufenthaltsort des Schuldners vorliegen. Aus diesem Grund hat die Europäische Kommission ein Grünbuch angenommen, auf dessen Grundlage eine umfassende Konsultation zu der Frage eingeleitet werden soll, wie die Eintreibung von Forderungen durch potenzielle Maßnahmen wie Registerauskünfte und Offenbarungsversicherungen der Schuldner verbessert werden kann.

RECHTSAKT

Grünbuch vom 6. März 2008 über die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in der Europäischen Union: Transparenz des Schuldnervermögens [KOM(2008) 128 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Zu spät oder gar nicht geleistete Zahlungen gefährden die Interessen der Unternehmen wie die der Verbraucher. Erschwert wird die Forderungseintreibung, wenn keine Informationen über das Vermögen oder den Aufenthaltsort des Schuldners vorliegen. Dies ist besonders gravierend, wenn Forderungen in einem anderen Land eingetrieben werden müssen. Unzureichende Informationen können so das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen. In ihrem Grünbuch, das als Konsultationsgrundlage dient, gibt die Europäische Kommission einen Überblick über die derzeit bestehenden Probleme und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Beiträge zu diesem Grünbuch können bis zum 30. September 2008 eingereicht werden.

Derzeitige Rechtslage

Vollstreckungsverfahren beginnen häufig mit der Suche nach der Anschrift des Schuldners und/oder nach Angaben über seine Vermögensverhältnisse. Die Transparenz des Schuldnervermögens wird derzeit auf nationaler Ebene mithilfe von Informationen aus unterschiedlichen Quellen gewährleistet:

In diesem Grünbuch konzentriert sich die Europäische Kommission – statt auf eine einzige europäische Maßnahme – auf ein Bündel von Maßnahmen, um dem Gläubiger innerhalb einer angemessenen Frist die Erlangung zuverlässiger Auskünfte über das Vermögen und den Aufenthaltsort des Schuldners zu ermöglichen. Zu den möglichen Maßnahmen gehören:

See also

Weitere Informationen sind auf den folgenden Websites der Europäischen Kommission abrufbar:

Letzte Änderung: 23.05.2008