Blaue Karte EU – Einreise und Aufenthalt hochqualifizierter Arbeitskräfte (bis 2023)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/50/EG – Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Nicht-EU-Staatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Überprüfung und Vorschlag

Aufhebung

Die Richtlinie 2009/50/EG wird mit Wirkung vom 19. November 2023 aufgehoben und durch die Richtlinie (EU) 2021/1883 ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 19. Juni 2009 in Kraft getreten und musste bis spätestens 19. Juni 2011 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Hoch qualifizierte Arbeitskraft. Eine Person mit speziellen Fachkompetenzen, die durch einen Bildungsabschluss nachgewiesen werden.
Blaue Karte EU. Eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis mit der Bezeichnung „Blaue Karte EU“, die ihren Inhaber berechtigt, sich im Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaates aufzuhalten und dort zu arbeiten.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/50/EG des Rates vom 25. Mai 2009 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung (ABl. L 155 vom 18.6.2009, S. 17-29).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77-123). Neuveröffentlichung des Wortlauts in der Berichtigung (ABl. L 229 vom 29.6.2004, S. 35-48).

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2004/38/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 60-95).

Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 21-57).

Siehe konsolidierte Fassung.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Richtlinie 2009/50/EG über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung („EU Blue Card“) (COM(2014) 287 final vom 22.5.2014).

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung (COM(2016) 378 final vom 7.6.2016).

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Folgenabschätzung – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG (SWD(2016) 193 final vom 7.6.2016).

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Zusammenfassung der Folgenabschätzung – Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer umfassende Qualifikationen voraussetzenden Beschäftigung (SWD(2016) 194 final vom 7.6.2016).

Letzte Aktualisierung: 11.11.2021



(1) Das Vereinigte Königreich ist aus der Europäischen Union ausgetreten und wurde zum 1. Februar 2020 zu einem Drittland (Nicht-EU-Land).