Der Vorrang des EU-Rechts

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 – Flaminio Costa gegen ENEL

WARUM HANDELT ES SICH BEI COSTA GEGEN ENEL UM EINE GRUNDSATZENTSCHEIDUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

In einer Vorabentscheidung* zum EWG-Vertrag (jetzt Vertrag über die Europäische Union und Vertrag über die Arbeitsweise der EU) hat der Gerichtshof Folgendes klargestellt.

Entwicklungen vor und nach dem Urteil

In einer weiteren Grundsatzentscheidung aus dem Jahr 1963 hatte der Gerichtshof bereits einen ebenso wichtigen und ergänzenden allgemeinen Grundsatz des EU-Rechts aufgestellt: den Grundsatz der unmittelbaren Wirkung.

Der Gerichtshof präzisierte den Anwendungsbereich des Grundsatzes des Vorrangs später in seiner Rechtsprechung*.

In einer Erklärung zum Vorrang, die der Schlussakte der Regierungskonferenz, die den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union angenommen hat, beigefügt ist, wird von der Konferenz:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Allgemeine Grundsätze. Sie werden auch als „subsidiäres Recht“ bezeichnet und hauptsächlich vom EuGH entwickelt. Im Gegensatz zum Primär- und Sekundärrecht gehören sie zu den ungeschriebenen Quellen des EU-Rechts.
Vorabentscheidung. Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über eine Frage, die ihm von einem nationalen Gericht zur Auslegung oder zur Gültigkeit des EU-Rechts vorgelegt wird; diese Entscheidung trägt zur einheitlichen Anwendung des EU-Rechts bei.
Rechtsprechung. Recht, das sich durch den Ausgang früherer Fälle ergibt.

HAUPTDOKUMENT

Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juli 1964 , Flaminio Costa gegen ENEL, Rechtssache 6-64 (English special edition 1964 00585).

VERBUNDENE DOKUMENTE

Regierungskonferenz, die den am 13. Dezember 2007 unterzeichneten Vertrag von Lissabon angenommen hat – A. Erklärungen zu Bestimmungen der Verträge – 17. Erklärung zum Vorrang (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 344).

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vom 13. Dezember 2007 – konsolidierte Fassung (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 47-360).

Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 12. April 1984, Wünsche Handelsgesellschaft GmbH & Co. gegen Bundesrepublik Deutschland.. Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – Deutschland. Champignonkonserven – Schutzmaßnahmen. Rechtssache 345/82 (European Court Reports 1984-01995).

Urteil des Gerichtshofes vom 9. März 1978., Staatliche Finanzverwaltung gegen S.p.A. Simmenthal. Ersuchen um Vorabentscheidung: Pretura di Susa – Italien. Nichtanwendung eines gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßenden Gesetzes durch das innerstaatliche Gericht. Rechtssache 106/77 (European Court Reports 1978-00629).

Urteil des Gerichtshofes vom 17. Dezember 1970, Internationale Handelsgesellschaft mbH gegen Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel. Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – Deutschland. Rechtssache 11-70 (European Court Reports 1970-01125).

Letzte Aktualisierung: 22.10.2021