Der Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS

Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe

WAS IST DER ZWECK VON ARTIKEL 15 AEUV UND DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ausnahmeregelung und Rechte Dritter

Die Organe können den Zugang zu einem Dokument verweigern, durch dessen Verbreitung

In Bezug auf durch Dritte erstellte Dokumente müssen die EU-Organe im Zweifelsfall diese Dritten konsultieren, um zu beurteilen, ob eine Ausnahmeregelung anwendbar ist. Die EU-Länder haben ein stärkeres Einspruchsrecht (aber kein Vetorecht).

Dokumente in den EU-Ländern

Erhält ein EU-Land einen Antrag auf ein in seinem Besitz befindliches Dokument, das von einem Organ stammt, hat das Land prinzipiell dieses Organ zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Verbreitung des Dokuments im Einklang mit den Zielen dieser Verordnung steht. Das Land kann den Antrag stattdessen an das Organ weiterleiten.

Anträge, Behandlung von Anträgen und Zugang zu Dokumenten

Sensible Dokumente

Register und Verwaltungspraxis

Veröffentlichung von Dokumenten im Amtsblatt

Viele Dokumente werden im Amtsblatt veröffentlicht. Dazu zählen:

Berichte und Durchführungsmaßnahmen

Jedes Organ legt jährlich einen Bericht über das Vorjahr vor, in dem folgende Angaben aufgeführt sind: die Anzahl der Fälle, in denen das Organ den Zugang zu Dokumenten verweigert hat, die Gründe für diese Verweigerungen sowie die Anzahl der sensiblen Dokumente, die nicht in das Register aufgenommen wurden.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 3. Dezember 2001 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Erster Teil: Grundsätze – Titel II: Allgemein geltende Bestimmungen – Artikel 15 (ex-Artikel 255 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 54-55)

Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L 145 vom 31.5.2001, S. 43-48)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission im Jahr 2016 (COM(2017) 738 final vom 6.12.2017)

Letzte Aktualisierung: 14.12.2017