VIS-Verordnung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 767/2008 über das Visa-Informationssystem und den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

Sie führt das Visa-Informationssystem (VIS) ein und legt die Verfahren und Bedingungen für den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), die das Schengener Übereinkommen und Durchführungsübereinkommen unterzeichnet haben, über Visa im Hinblick auf Visumanträge für kurzfristige Aufenthalte fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anmerkung: Die Verordnung wurde mehrmals geändert. Diese Zusammenfassung gibt die geänderten Inhalte der Verordnung wieder, sofern diese Änderungen bereits gelten.

Zweck

Das VIS, das ursprünglich mit dem Beschluss 2004/512/EG eingeführt wurde, soll den Zweck verfolgen, die Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, die konsularische Zusammenarbeit und die Konsultation zwischen zentralen Visumbehörden zu verbessern durch

Die nationalen Behörden und Europol können in Einzelfällen zur Verhütung, Aufdeckung oder Ermittlung terroristischer und sonstiger Straftaten Zugriff auf die im VIS eingetragenen Daten beantragen.

Im VIS werden folgende Kategorien von Daten gespeichert:

Kategorien von Daten, die im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten gespeichert werden

Die folgenden Daten werden im gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten (CIR) gespeichert:

Zugang zum VIS

Dateneingabe durch Visumbehörden

Verwendung des VIS

Das VIS wird verwendet

Zugang zu VIS-Daten durch andere Behörden

Betrieb des VIS

Datensicherheit, Haftung und Datenschutz

Anwendung

Als ein Schengen-Instrument gilt diese Verordnung in den Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Irland. Dänemark hat beschlossen, die Verordnung umzusetzen, die auch für Island, Norwegen und die Schweiz gültig ist.

Jüngste Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2008

Im Hinblick auf die Bewältigung von Sicherheitsherausforderungen sowie sich verändernde Migrationsmuster werden Anstrengungen unternommen, die Interoperabilität der verschiedenen Informationssysteme der EU sicherzustellen. Die Verordnung (EG) Nr. 767/2008 wurde somit mehrfach geändert, um diese Anstrengungen einzubeziehen – das Datum, ab dem diese Änderungen gelten, wurde noch nicht festgelegt, wird jedoch nicht vor 2023 liegen. Diese Änderungen lauten wie folgt:

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung) (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 60-81)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2018/1726 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA), zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 und des Beschlusses 2007/533/JI des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 99-137)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1-71)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1-88)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. L 77 vom 23.3.2016, S. 1-52)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist (ABl. L 180 vom 29.6.2013, S. 31-59)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1-58)

Siehe konsolidierte Fassung.

Entscheidung 2004/512/EG des Rates vom 8. Juni 2004 zur Einrichtung des Visa-Informationssystems (VIS) (ABl. L 213 vom 15.6.2004, S. 5-7)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 03.08.2023