Rahmenprogramm für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013

Mit diesem Vorschlag sollen die Steuerung der Migrationsströme in der Europäischen Union verbessert und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden. Dieses Programm befasst sich mit vier Aspekten. Der erste betrifft den integrierten Grenzschutz an den Außengrenzen und der Einrichtung eines Außengrenzenfonds. Der zweite betrifft die Asylpolitik sowie der Verlängerung des Europäischen Flüchtlingsfonds. Der dritte betrifft die Teilnahme von Drittstaatsangehörigen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sowie die Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds. Der vierte betrifft die Bekämpfung der illegalen Immigration und der Rückkehr von Drittstaatsangehörigen, die sich unrechtmäßig auf dem Gebiet der EU aufhalten, sowie die Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Aufstellung eines Rahmenprogramms für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme für den Zeitraum 2007-2013 [KOM(2005) 123 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Rahmenprogramm sieht die Einrichtung von Gemeinschaftsinstrumenten für finanzielle Solidarität vor, die folgende vier Bereiche abdecken:

Zu dieser Mitteilung, in der dieses Programm in großen Zügen dargestellt ist, gehören vier Vorschläge. Diese Vorschläge sind die Instrumente zur Einrichtung der zu den vier Tätigkeitsbereichen gehörenden Fonds.

Der für das Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" für den Zeitraum 2007-2013 vorgesehene Gesamtbetrag beläuft sich auf 5 866 Mio. EUR. Abgesehen von den Mitteln für den Fonds werden folgende Beträge gewährt:

Der Europäische Flüchtlingsfonds

Mit dem Vorschlag wird die Durchführung der zweiten Phase des EFF fortgesetzt. Diese zweite Phase begann aufgrund einer Entscheidung vom Dezember 2004. Sie erstreckt sich auf die Jahre 2005-2010.

Der vorliegende Vorschlag zielt auf eine Angleichung des Zeitplans des EFF an die für die drei anderen Instrumente vorgeschlagenen Zeitpläne ab. Seine Laufzeit wird bis 2013 verlängert und die neuen Bestimmungen sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten, damit der in der Entscheidung vom Dezember 2004 vorgesehene erste Mehrjahresprogramm-Zyklus vollständig durchgeführt werden kann. Damit wird ein drittes Mehrjahresprogramm (2011-2013) möglich.

Fonds „ Außengrenzen "

Im Haager Programm wird unterstrichen, dass bei der Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen Solidarität und eine ausgewogene Teilung der Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten erforderlich sind. Mit dem vorliegenden Vorschlag wird dieser Forderung entsprochen, da er die Lastenteilung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union (EU) vorsieht.

Im Einklang mit dem Solidaritätsgebot werden die Mittelzuweisungen an die Mitgliedstaaten größtenteils nach einem Verteilungsschlüssel festgelegt, der die Belastung der Mitgliedstaaten festlegt.

Europäischer Integrationsfonds

Dieses Projekt schließt sich an Pilotprojekte für die Integration aus dem Jahr 2002 an. Diese als INTI bezeichneten Initiativen waren sehr erfolgreich. Deshalb hat die Kommission auf einer Ministerkonferenz über Integration, die unter niederländischem Vorsitz stattfand, die Idee eines Integrationsfonds entwickelt.

Europäischer Rückkehrfonds

Im Haager Programm fordert der Europäische Rat die Einrichtung eines Europäischen Rückkehrfonds. Dieser Forderung wird mit dem vorliegenden Vorschlag entsprochen. Im Zeitraum 2005-2006 werden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt.

Hintergrund

Mit diesem Rahmenprogramm sollen die Steuerung der Migrationsströme in der EU verbessert und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt werden. Es ist vor dem Hintergrund der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 zu sehen. Es soll eine Mehrjahresprogrammplanung der EU in verschiedenen Bereichen (integriertes Grenzmanagement, Asylpolitik, Integrations- und Rückkehrpolitik) gewährleisten.

Dieses Programm ist als Fortsetzung derzeit laufender Programme (wie des EFF), der vorangegangenen Programme Argo und Odysseus und der vorbereitenden Maßnahmen (wie INTI) anzusehen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Entscheidung 2008/22/EG der Kommission vom 19. Dezember 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Entscheidung Nr. 573/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds für den Zeitraum 2008 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme" in Bezug auf die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Mitgliedstaaten, die Vorschriften für die Verwaltung und finanzielle Abwicklung aus dem Fonds kofinanzierter Projekte und die Förderfähigkeit der Ausgaben im Rahmen solcher Projekte [Amtsblatt L 7 vom 10.1.2008].

In dieser Entscheidung findet sich eine ganze Reihe zusätzlicher Angaben zu den Entscheidungen zur Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds, des Außengrenzenfonds, des Europäischen Rückkehrfonds und des Europäischen Fonds zur Integration von Drittstaatsangehörigen. Sie enthält die Modalitäten zur Durchführung dieser Entscheidungen, darunter Bestimmungen, die Folgendes betreffen: die benannten Behörden, die Informationen, die der Kommission von den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind, die Meldung von Unregelmäßigkeiten und personenbezogene Daten.

Letzte Änderung: 07.04.2008