Statistiken über Wanderung

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 862/2007 – EU-Statistiken über Wanderung und internationalen Schutz

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Statistische Anforderungen

Die Verordnung legt die statistischen Anforderungen für unterschiedliche Datenkategorien fest:

Datenquellen

Die Statistiken basieren auf einer Reihe von Quellen, darunter:

Grundsätzlich werden die Statistiken nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit unterteilt. Daten werden jedoch auch für andere Kategorien wie den Grund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, das Geburtsland oder das Land des letzten und des nächsten gewöhnlichen Aufenthaltsorts gesammelt.

Pilotstudien

Finanzielle Beiträge aus dem EU-Haushalt stehen einzelstaatlichen Stellen zur Verfügung, um

Durchführung

Die Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung der Verordnung vor. Der Bericht von 2018 stellte eindeutige Verbesserungen in Sachen Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Qualität und Aktualität der Daten fest.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 20. August 2007 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abwanderung: die Handlung, durch die eine Person, die zuvor ihren Aufenthaltsort in einem EU-Land hatte, ihr Wohnsitzland für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten ändert;
Zuwanderung: die Handlung, durch die eine Person ihren Aufenthaltsort für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten bzw. von voraussichtlich mindestens zwölf Monaten in das Hoheitsgebiet eines anderen EU-Landes bzw. Drittlandes verlegt;
Irreguläre Wanderung: das Überschreiten der Grenzen durch Personen, das gegen die administrativen oder rechtlichen Normen des Entsende-, Transit- oder Aufnahmelandes verstößt;
Neuansiedlung: die Überstellung von Nicht-EU-Bürgern in ein EU-Land, in dem sie sich zu Zwecken des internationalen Schutzes aufhalten dürfen.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 311/76 des Rates über die Erstellung von Statistiken über ausländische Arbeitnehmer (ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23-29)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 862/2007 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz (COM(2018) 594 final vom 16.8.2018)

Verordnung (EU) Nr. 351/2010 der Kommission vom 23. April 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz in Bezug auf die Definitionen der Kategorien der Gruppen für das Geburtsland, der Gruppen für das Land des letzten üblichen Aufenthaltsorts, der Gruppen für das Land des nächsten üblichen Aufenthaltsorts und der Gruppen für die Staatsangehörigkeit (ABl. L 104 vom 24.4.2010, S. 37-39)

Verordnung (EU) Nr. 216/2010 der Kommission vom 15. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz betreffend die Definitionen der Kategorien der Gründe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln (ABl. L 66 vom 16.3.2010, S. 1-2)

Letzte Aktualisierung: 24.08.2020