Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

Zum Thema legale Zuwanderung schlägt die Kommission eine Reihe legislativer und operativer Maßnahmen in vier Aktionsbereichen vor. Insbesondere soll eine Rahmenrichtlinie ausgearbeitet werden, die allen legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen bestimmte Rechte garantiert. Ferner sind vier Richtlinien geplant, die die Einreise und den Aufenthalt bestimmter Drittstaatsangehöriger (z. B. hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Saisonarbeiter, innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer und bezahlte Auszubildende) regeln sollen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission über einen strategischen Plan zur legalen Zuwanderung [KOM(2005) 669 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung enthält Vorschläge zu Initiativen im Bereich der legalen Zuwanderung. Ziel ist es, gemeinsame Regeln auf EU-Ebene festzulegen. Dieses Maßnahmenpaket schließt aber weitere Initiativen nicht aus; gegebenenfalls können in den vier Aktionsbereichen zusätzliche Vorschläge unterbreitet werden.

Legislative Maßnahmen für die Zuwanderung von Arbeitskräften

Die Kommission schlägt eine allgemeine Rahmenrichtlinie vor, die allen legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen bestimmte Rechten garantiert. Diese Rechte würden für diejenigen gelten, die zwar bereits in einem Mitgliedstaat zugelassen sind, aber noch keinen Anspruch auf eine langfristige Aufenthaltsberechtigung haben (Richtlinie 2003/109/EG).

Mit der Rahmenrichtlinie soll die Anerkennung von Diplomen geregelt und ein gemeinsamer Antrag für eine Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eingeführt werden. Die kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wäre nur für die Dauer des legalen Arbeitsvertrages gültig und würde biometrische Identifikatoren enthalten.

Ferner plant die Kommission vier Richtlinien, mit denen die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für folgende Gruppen von Erwerbstätigen geregelt werden sollen:

Bei allen vier Richtlinien gilt das Prinzip, dass nur dann eine Zulassung erfolgt, wenn ein Arbeitsvertrag vorliegt und die „wirtschaftliche Notwendigkeit" geprüft wurde. Für einige Wirtschaftszweige oder Regionen sind jedoch Ausnahmen möglich.

Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen hoch qualifizierter Arbeitnehmer: Durch ein gemeinsames Sonderverfahren soll eine rasche Zulassung ermöglicht werden. Dieser Vorschlag ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU oder alternativ dazu die Einführung einer EU-Arbeitsgenehmigung („Green Card" der EU), die von einem Mitgliedstaat ausgestellt würde, aber in der gesamten EU Gültigkeit hätte.

Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von Saisonarbeitern: Eine kombinierte Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung soll es dem Arbeitnehmer ermöglichen, während eines Zeitraums von vier bis fünf Jahren jeweils mehrere Monate pro Jahr zu arbeiten. Voraussetzung ist, dass der Drittstaatsangehörige sich an die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen hält (u. a. an die jährliche maximale Aufenthaltsdauer).

Vorschlag für eine Richtlinie über die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern: Gemeinsame Verfahren sollen insbesondere den befristeten EU-Aufenthalt von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern regeln. Laut Vorschlag der Kommission soll diese Richtlinie den Betreffenden auch die Mobilität innerhalb der EU ermöglichen.

Vorschlag für eine Richtlinie über die Zulassung bezahlter Auszubildender: Ziel ist es, Auszubildenden den Erwerb von Qualifikationen und Wissen in der EU zu ermöglichen. Um Missbrauch zu verhindern, sollen bestimmte Garantien eingeführt werden.

Wissensaufbau und Information

Die Kommission beabsichtigt, Instrumente für einen besseren Informationszugang und -austausch zu entwickeln.

Bis Ende 2007 soll ein Portal mit folgenden Informationen bereitgestellt werden:

Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

Außerdem möchte die Kommission ihr Angebot erweitern, das sie über das Europäische Portal zur beruflichen Mobilität (EURES) bereitstellt.

Ferner wird derzeit das Europäische Migrationsnetz (EMN) überarbeitet, um einen besseren Informationsaustausch im Bereich Migration und Asyl zu ermöglichen.

Integration der Zuwanderer

Da Integration ein übergreifendes Thema ist, möchte die Kommission gewährleisten, dass die jeweiligen (von der Kommission vorgeschlagenen und von den Mitgliedstaaten angenommenen) Ziele der Integrationspolitik in den verschiedenen Politikbereichen kohärent umgesetzt werden.

So sollen insbesondere Integrationsprogramme für neue legale Zuwanderer bereitgestellt werden (Informationspakete, Sprachunterricht und Kurse in Staatsbürgerkunde) sowie Schulungsmaßnahmen und kulturelle Initiativen. Im Rahmen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 hat die Kommission die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen vorgeschlagen, der u. a. zur Finanzierung dieser Projekte dient.

Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern

Nach Ansicht der Kommission sollte die Abwanderung qualifizierter Arbeitnehmer aus Entwicklungsländern in die EU überwacht werden, um die Wirtschaftszweige und Herkunftsländer zu ermitteln, die unter einem beträchtlichen „Brain Drain" zu leiden haben. In Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und den betroffenen Ländern könnten dann geeignete Lösungen gefunden werden.

Die Kommission schlägt in diesem Zusammenhang vor, in den Herkunftsländern umfassendere Informationen über die Möglichkeiten legaler Zuwanderung in die EU bereitzustellen.

Um die zirkuläre Migration zu fördern, schlägt die Kommission Machbarkeitsstudien zu folgenden Themen vor:

Die Kommission wird prüfen, ob es zweckmäßig sowie technisch und finanziell möglich ist, in den Herkunftsländern Schulungseinrichtungen zu fördern (unter der Verantwortung lokaler Behörden und/oder nichtstaatlicher Organisationen), um Zuwanderer dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und sich besser auf die Arbeitsmarkterfordernisse in der EU einzustellen.

Hintergrund

Im Haager Programm wurde insbesondere die zentrale Bedeutung des Themas Wirtschaftsmigration hervorgehoben. Die Kommission wurde aufgefordert, bis Ende 2005 einen strategischen Plan zur legalen Zuwanderung vorzulegen, „der auch Zulassungsverfahren umfasst, die es ermöglichen, umgehend auf eine sich ändernde Nachfrage nach Arbeitsmigranten auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren". Mit der Vorlage dieses Dokuments kommt die Kommission dieser Aufforderung nach. In den nächsten vier Jahren werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen.

Letzte Änderung: 14.09.2007