Erleichterung der Verfahren zur Erteilung von Visa für die Teilnehmer an den Olympischen Spielen

Die Verordnung legt besondere Regeln für die Erteilung von Visa und das Überschreiten der Außengrenzen für die Mitglieder der olympischen Familie fest. Die Ausnahmeregelung, die zusätzliche Formalitäten vermeidet, galt nur für die Dauer der Olympischen und Paralympischen Spiele von 2004 und wurde nach Abschluss der Spiele ausgewertet.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 1295/2003 des Rates vom 15. Juli 2003 über die Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen oder Paralympischen Spielen 2004 in Athen teilnehmen.

ZUSAMMENFASSUNG

Ohne die Visumpflicht für die Mitglieder der olympischen Familie aufzuheben, die aufgrund ihrer Nationalität einer solchen Pflicht unterliegen, werden in der Verordnung die Maßnahmen festgelegt, die von Griechenland zu treffen sind, um deren Einreise in das Schengengebiet zur Teilnahme an den Spielen von 2004 in Athen zu erleichtern.

Das besondere Antragsverfahren lehnt sich an das Verfahren zur Beantragung der Akkreditierung an, dem die Mitglieder der olympischen Familie unterliegen. Diese müssen daher nicht persönlich bei den Konsulatsdienststellen vorsprechen, um ein Visum zu beantragen oder um dieses entgegenzunehmen, da das ihnen erteilte Visum die Form einer speziellen Nummer annimmt, die direkt auf den gesicherten olympischen Akkreditationsausweis übernommen wird.

Wenn eine Organisation eine Liste der für die Teilnahme an den Spielen ausgewählten Personen erstellt, kann sie zusammen mit dem Antrag auf einen olympischen Akkreditationsausweis * für die ausgewählten Personen einen gemeinsamen Visumantrag stellen.

Das Organisationskomitee * leitet die Anträge anschließend so rasch wie möglich an die Konsulatsdienststellen weiter. Diese überprüfen, ob die Person:

Nach dieser Überprüfung stellen sie ein einheitliches Visum für mehrfache Einreisen und einen kurzfristigen Aufenthalt aus. Dieses Visum gestattet einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen während der Dauer der Spiele.

Falls die Person die Bedingungen nicht erfüllt, können die Dienststellen ein Visum mit begrenzter Gültigkeit für ihr Gebiet ausstellen.

Das Visum wird durch die Aufnahme von zwei Zahlen auf den olympischen Akkreditationsausweis (die Nummer des Visums und die Nummer des Reisepasses) erteilt.

Das Visaerteilungsverfahren ist kostenlos.

Bei der Überschreitung der Außengrenzen der Mitgliedstaaten:

Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat über die Anwendung der Ausnahmeregelung für die Erteilung der Visa anhand eines Berichts, den Griechenland nach den Spielen vorlegt. Dieser Bericht wird mit Blick auf die Organisation der olympischen Winterspiele von Turin vorgelegt.

Hintergrund

Um die Veranstaltung der Spiele zu ermöglichen, muss die Gemeinschaft Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Ausstellung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie erlassen. Mit der Verordnung wird dieses Ziel erreicht.

Griechenland ist der erste Mitgliedstaat, der die Vorschriften des Schengener Übereinkommens bei der Veranstaltung der olympischen Spiele von Athen im Jahre 2004 vollständig anwendet.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung 1295/2003/EG

4.8.2003

3.1.2004

ABl. L 183 vom 22.7.2003

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EG) Nr. 2046/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über Maßnahmen zur Erleichterung der Verfahren zur Beantragung und Erteilung von Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Olympischen und/oder Paralympischen Winterspielen 2006 in Turin teilnehmen [Amtsblatt L 334 vom 22. Dezember 2005].

Mit dieser Verordnung erlässt die Gemeinschaft die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Erteilung von Visa, um die Veranstaltung der Winterspiele 2006 von Turin zu ermöglichen. Sie enthält die Vorschriften für das Überschreiten der Außengrenzen und die Verfahren zur Beantragung und Erteilung der Visa für die Mitglieder der olympischen Familie, die an den Spielen 2006 in Turin teilnehmen.

Letzte Änderung: 04.02.2006