Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT - Rapid Border Intervention Team)

Mit dieser Verordnung wird ein Mechanismus eingeführt, der für eine begrenzte Dauer eine verstärkte technische und operative Unterstützung in Form von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke, in die Grenzschutzbeamte anderer Mitgliedstaaten einbezogen werden, ermöglichen soll. Diese Einsatzteams werden auf Antrag eines Mitgliedstaats tätig, der aufgrund des Massenzustroms illegaler Einwanderer, die auf dem Seeweg ankommen, einem plötzlichen und außergewöhnlichen Druck ausgesetzt ist.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates hinsichtlich dieses Mechanismus und der Regelung der Aufgaben und Befugnisse von abgestellten Beamten.

ZUSAMMENFASSUNG

Nach Eingang eines Antrags eines Mitgliedstaats trifft der Verwaltungsdirektor der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) so schnell wie möglich, spätestens aber fünf Tage nach Eingang des Antrags, eine Entscheidung über den Antrag auf Entsendung eines oder mehrerer Grenz schutz-Soforteinsatzteams.

Anschließend erstellen FRONTEX und der anfordernde Mitgliedstaat einen Einsatzplan, der die Einzelheiten für den Einsatz eines oder mehrerer Teams festlegt.

Der Exekutivdirektor wählt einen oder mehrere FRONTEX-Sachverständige aus, die als Koordinierungsbeamte mit folgenden Aufgaben tätig sind:

Die Mitgliedstaaten ihrerseits benennen eine Kontaktstelle, die die Verbindung zwischen ihren Behörden und FRONTEX sicherstellt.

FRONTEX legt die Zusammenstellung der Teams fest, deren Mitglieder zum nationalen Pool gehören, und entsendet diese. Die Agentur veranstaltet Lehrgänge in Verbindung mit den von den Teams zu erfüllenden Aufgaben.

Stellung und Zuständigkeit der Teammitglieder

Die Mitglieder der Teams, die Personenkontrollen an den Außengrenzen vornehmen und diese Grenzen überwachen sind verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht und die Rechtsvorschriften des Einsatzmitgliedstaats einzuhalten. Während des Einsatzes unterstehen die Teammitglieder dem Einsatzmitgliedstaat, dessen Anweisungen sie befolgen. Sie üben ihre Befugnisse nur in Gegenwart der nationalen Grenzschutzbeamten aus.

Die Teammitglieder bleiben Beamte des nationalen Grenzschutzes ihrer Herkunftsmitgliedstaaten und dürfen daher ihre Dienstwaffe und ihre eigene Uniform tragen. Sie sind jedoch an einer blauen Armbinde mit dem Abzeichen der Europäischen Union und FRONTEX zu erkennen. Sie dürfen die Datenbanken des Einsatzmitgliedstaats abfragen und gegebenenfalls Gewalt anwenden.

Beim Einsatz von abgestellten Beamten in einem Einsatzmitgliedstaat haftet dieser Mitgliedstaat für die von ihnen verursachten Schäden. Während ihres Einsatzes gelten die abgestellten Grenzschutzbeamten und Teammitglieder in Bezug auf Straftaten, die gegen sie oder von ihnen begangen werden, als Beamte des Einsatzmitgliedstaats.

Hintergrund

Diese Verordnung geht auf den Europäischen Rat von Den Haag zurück, der in seinen Schlussfolgerungen angeregt hatte, Teams aus nationalen Experten zu bilden, die den darum ersuchenden Mitgliedstaaten schnelle technische und operative Hilfe leisten können. Die Kommission wurde vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15./16. Dezember 2005 aufgefordert, im Einklang mit dem Haager Programm bis zum Frühjahr 2006 einen Vorschlag für die Bildung solcher Teams vorzulegen. Um eine Rechtsgrundlage für die Teams zu schaffen, hat die Kommission daraufhin am 19. Juli 2006 einen Textentwurf zur Änderung der Verordnung über die Errichtung von FRONTEX vorgelegt.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EG) Nr. 863/2007

20.8.2007

-

ABl. L 199 vom 31.7.2007

Letzte Änderung: 03.10.2007