Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit

In der Mitteilung schlägt die Kommission vor, die konkrete Zusammenarbeit zwischen den nationalen Asylbehörden zu intensivieren. Diese Zusammenarbeit ist Teil der zweiten Phase des Europäischen Asylsystems und wird Gelegenheit bieten, sich mit der Praxis anderer Mitgliedstaaten vertraut zu machen und engere Arbeitsbeziehungen zu entwickeln.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Intensivierung der konkreten Zusammenarbeit - Neue Strukturen, neue Konzepte: Verbesserung der Beschlussfassung im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem [KOM(2006) 67 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Laut Kommission soll die konkrete Zusammenarbeit den nationalen Asylbehörden Gelegenheit bieten, sich mit der Praxis anderer Mitgliedstaaten vertraut zu machen und engere Arbeitsbeziehungen zu entwickeln. Ziel der praktischen Zusammenarbeit ist es vor allem, eine größere Konvergenz der einzelstaatlichen Entscheidungen in diesem Bereich herbeizuführen.

Die Maßnahmen der Europäischen Union (EU) sollen ihnen ein gemeinsames Instrumentarium an die Hand geben. Wenn die Mitgliedstaaten dieselben Instrumente verwenden und dieselben Schutzmaßnahmen ergreifen, werden sie nach Ansicht der Kommission den jeweils anderen Systemen mehr Vertrauen entgegenbringen und ihre Vorgehensweisen annähern.

Dieses Vertrauen ist zur Schaffung des einheitlichen Verfahrens notwendig. In einer Mitteilung zu diesem Thema schlägt die Kommission mehrere Verfahren vor, die eine größere Konvergenz beim Vorgehen der Mitgliedstaaten bewirken könnten, indem für alle Anträge auf Schutz in der EU dieselben Verfahrensgarantien vorgesehen werden. Die Aktivitäten zur Vorbereitung des einheitlichen Verfahrens sollten auf Folgendes ausgerichtet sein:

Die Kommission möchte die Sammlung und Auswertung von Informationen über Herkunftsländer (Country of Origin Information/COI) verbessern, da diese wesentlicher Teil der asylbezogenen Beschlüsse der Mitgliedstaaten sind. Dank dieser Informationen können die Asylbehörden der Mitgliedstaaten Erklärungen der Antragsteller über ihren Schutzbedarf nachprüfen und entscheiden, ob dem Antragsteller internationaler Schutz gewährt werden soll.

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Asylbehörden der Mitgliedstaaten schlägt die Kommission vor:

Längerfristig sollten diese Aktivitäten gegebenenfalls in eine EU-Datenbank für Informationen über Herkunftsländer münden.

Die Kommission beabsichtigt zudem, die Einrichtung eines Netzes für Kooperation im Asylbereich vorzuschlagen, das von ihr verwaltet wird. Dieses Netz soll:

Das Netz wird die Grundlage für den Informationsaustausch, die Förderung bewährter Verfahren und die Sammlung von Fachwissen bilden.

Gemäß dem Haager Programm sollen die für die konkrete Zusammenarbeit genutzten Strukturen in eine europäische Unterstützungsagentur für alle Formen der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems umgewandelt werden.

Nach Ansicht der Kommission könnte zu diesem Zeitpunkt erwogen werden, der europäischen Unterstützungsagentur eine technische Unterstützungsfunktion für den Betrieb des „gemeinsamen Portals" für die COI-Informationen und einer diesbezüglichen EU-Datenbank zu übertragen. Außerdem könnte sie Schulungsmaßnahmen zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem vorsehen. Schließlich würde die Agentur auch die Maßnahmen bei besonderen Belastungssituationen koordinieren.

In dem Maße, wie sich die konkrete Zusammenarbeit ausweitet, werden die Anforderungen bei der Koordinierung der Aktivitäten der nationalen Behörden möglicherweise die Kapazität des künftigen Asylkooperationsnetzes übersteigen. Nach Ansicht der Kommission werden die Kooperationsaktivitäten schon bald eine kritische Masse erreichen und eine stärkere Aufteilung der technischen Funktionen erforderlich machen. Anfang 2008 wird sie über die erzielten Fortschritte berichten. Ausgehend von dieser Bewertung wird eine Durchführbarkeitsstudie über die Einrichtung einer Unterstützungsagentur vorgenommen.

Neben den besonderen Aufgaben des Asylkooperationsnetzes könnten bestimmte Aktivitäten im Asylbereich von der Kommission durchgeführt werden, die dazu die Beratung von Sachverständigengruppen wie dem EURASIL-Netz nutzen würde.

Nach Meinung der Kommission werden einige wenige Mitgliedstaaten den Asyldruck möglicherweise besonders stark zu spüren bekommen. Die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz sieht im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen Solidarität unter den Mitgliedstaaten vor, enthält aber keine adäquate Antwort, wie auf den besonderen Druck, unter dem die Asylbehörden und die Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten stehen, zu reagieren ist.

Zur Verbesserung dieser Situation unterbreitet sie folgende Vorschläge:

Zu den längerfristigen Optionen zählen die umfassende Bewertung von besonderen Belastungssituationen, die in der Vergangenheit bestanden, und der Aufbau eines Netzes von Informationsbeauftragten der Mitgliedstaaten in ausgewählten Drittländern.

Ferner schlägt die Kommission vor, den Schwerpunkt auf die Schulung der Bediensteten der Asylbehörden zu legen. Eine Einigung über die wesentlichen Grundsätze von Verwaltungsakten, wie der Befragung und der Beschlussfassung, wäre eine gute Basis für ein europäisches Ausbildungsprogramm, das zu einer noch stärkeren Annäherung der Vorgehensweisen und Verwaltungsmethoden beitragen würde.

Zu Beginn der konkreten Zusammenarbeit werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten Projekte zu unterbreiten Nach Ansicht der Kommission müssen diese Maßnahmen unterstützt werden; allerdings stellt sie fest, dass die mit dem Programm ARGO und den Gemeinschaftsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF) gebotenen Finanzierungsmöglichkeiten weder flexibel genug sind noch den erhöhten Mittelbedarf decken können. Um Abhilfe zu schaffen, beabsichtigt die Kommission deshalb, die Änderung des EFF und des Programms ARGO vorzuschlagen, um die Umsetzung der Haager Prioritäten zu gewährleisten.

Hintergrund

Mit Annahme der Richtlinie zu den Asylverfahren vom 1. Dezember 2005 wurde die erste Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems abgeschlossen. Im Haager Programm ist vorgesehen, dass die zweite Phase des Europäischen Asylsystems, d.h. die Einführung eines gemeinsamen Asylverfahrens, bis 2010 umgesetzt sein soll.

In diesem Programm forderte der Europäische Rat die Einrichtung geeigneter Strukturen, die die Asylbehörden der Mitgliedstaaten einbeziehen und die konkrete Zusammenarbeit erleichtern sollen. Dank des kohärenten Verwaltungshandelns und des Austausches von Erfahrungen, Ressourcen und Wissen wird diese Zusammenarbeit zur Herausbildung eines gemeinsamen Ansatzes führen. Gemäß dem Haager Programm sollen diese Strukturen in eine europäische Unterstützungsagentur für alle Formen der Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems umgewandelt werden.

Letzte Änderung: 28.07.2007