Grotius

1) ZIEL

Unterstützung von Initiativen öffentlicher Einrichtungen und privater Organisationen, die im Rahmen der Fort- und Weiterbildung den Angehörigen der Rechtsberufe Kenntnisse im Bereich des Rechts und der Rechtspflege in den verschiedenen Mitgliedstaaten vermitteln.

2) RECHTSAKT

Gemeinsame Maßnahme 96/636/JAI vom 28. Oktober 1996 zur Festlegung eines Förder- und Austauschprogramms für die Rechtsberufe, vom Rat angenommen auf der Grundlage von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union [Amtsblatt L 287 vom 8.11.1996]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Das Programm Grotius dient dem Ziel, die gegenseitige Kenntnis der Rechtsordnungen und der Rechtspflege der Mitgliedstaaten mit Hilfe von Maßnahmen im Bereich der Fort- und Weiterbildung und der Information sowie durch Studien und Austauschaktionen für Angehörige der Rechtsberufe zu verbessern und die justitielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Als Rechtsberufe gelten Richter (einschließlich Untersuchungsrichter),Staatsanwälte, Rechtsanwälte, wissenschaftliches Hochschulpersonal, Ministerialbeamte, Rechtspfleger, Beamte der Kriminalpolizei, Gerichtsvollzieher, Gerichtsdolmetscher und sonstige an der Justiz beteiligte Berufe.

Das Programm hat eine Laufzeit von fünf Jahren (1996-2000).

Das Förderprogramm umfasst Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

Für die Auswahl der zu finanzierenden Vorhaben gelten die Kriterien des Artikels 8 der gemeinsamen Maßnahme.

Die Kommission hat u. a. die Aufgabe, ein kohärentes und vollständiges Jahresprogramm aufzustellen und eine jährliche Bewertung der Programmdurchführung im Vorjahr vorzunehmen (ein entsprechender Jahresbericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt).

Die Kommission wird bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben von einem Beratenden Ausschuss unterstützt, der sich aus einem Vertreter je Mitgliedstaat zusammensetzt und in dem ein Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

Information zur zweiten Programmphase über die justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen finden Sie im Merkblatt GROTIUS II.

4) durchführungsmassnahmen

Jahresprogramm 1999 - Amtsblatt C 12 vom 16.1.1999Jahresprogramm und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2000 - Amtsblatt C 12 vom 15.1.2000

Es handelt sich hierbei um die Vorstellung der jährlichen Prioritäten bei der Durchführung des Programms und um die Lieferung von Informationen allgemeiner und praktischer Art an zukünftige Antragsteller von Projekten, die eine Finanzierung anstreben.