Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 98/58/EG – Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Tiere

Diese Richtlinie gilt für Tiere (einschließlich Fischen, Reptilien und Amphibien), die zur Erzeugung von Nahrungsmitteln, Wolle, Häuten oder Fellen oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind:

Weitere Informationen zu bestimmten Tierarten:

Zuchtbedingungen

Die EU-Länder treffen dahingehende Vorkehrungen, dass der Eigentümer oder Halter der Tiere das Wohlergehen seiner Tiere gewährleistet und sicherstellt, dass den Tieren keine unnötigen Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und dem gegenwärtigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse werden Vorschriften festgelegt, die folgende Punkte betreffen:

Kontrollen

Die EU-Länder treffen die erforderlichen Vorkehrungen, damit die zuständige nationale Behörde entsprechende Kontrollen durchführt. Sie unterbreiten der Europäischen Kommission Berichte über diese Kontrollen, die der Kommission als Grundlage für Vorschläge zur Harmonisierung der Kontrollen dienen werden.

Bewertung und Umsetzung

Die Kommission unterbreitet dem Rat alle fünf Jahre einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie, der erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge enthält. Der Rat befindet mit qualifizierter Mehrheit über diesen Bericht.

Die EU-Länder können strengere Vorschriften beibehalten oder anwenden.

Verordnung über amtliche Kontrollen

Die Verordnung (EU) 2017/625 ist eine neue Rechtsvorschrift der EU über amtliche Kontrollen von Lebensmitteln und Tierfutter, mit der bestimmte technische Einzelheiten der Richtlinie geändert werden. Die Änderungen treten am 14. Dezember 2019 in Kraft.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 8. August 1998 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis zum 31. Dezember 1999 in nationales Recht umsetzen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 98/58/EG des Rates vom 20. Juli 1998 über den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (ABl. L 221 vom 8.8.1998, S. 23-27)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 98/58/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 999/2001, (EG) Nr. 396/2005, (EG) Nr. 1069/2009, (EG) Nr. 1107/2009, (EU) Nr. 1151/2012, (EU) Nr. 652/2014, (EU) 2016/429 und (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnungen (EG) Nr. 1/2005 und (EG) Nr. 1099/2009 des Rates sowie der Richtlinien 98/58/EG, 1999/74/EG, 2007/43/EG, 2008/119/EG und 2008/120/EG des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinien 89/608/EWG, 89/662/EWG, 90/425/EWG, 91/496/EEG, 96/23/EG, 96/93/EG und 97/78/EG des Rates und des Beschlusses 92/438/EWG des Rates (Verordnung über amtliche Kontrollen) (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1-142)

Siehe konsolidierte Fassung

Entscheidung 2006/778/EG der Kommission vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden (ABl. L 314 vom 15.11.2006, S. 39-47)

Siehe konsolidierte Fassung

Letzte Aktualisierung: 13.11.2017