Maßnahmen zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2001/89/EG – Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der klassischen Schweinepest

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Mit dieser Richtlinie werden Maßnahmen zur Bekämpfung und Tilgung der klassischen Schweinepest, einer hochansteckenden und tödlichen Krankheit bei Schweinen, eingeführt, die auf einer schnellen Erkennung, Absonderung und Schlachtung beruhen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die EU-Länder stellen sicher, dass der Verdacht und die Bestätigung des Ausbruchs der klassischen Schweinepest den zuständigen einzelstaatlichen Behörden mitgeteilt und Untersuchungen durchgeführt werden.

Verdacht auf Ausbruch

Wenn Verdacht auf einen Ausbruch besteht, muss eine sofortige Untersuchung eingeleitet werden. Kann der Verdacht nicht ausgeschlossen werden, so wird der Betrieb unter amtliche Überwachung gestellt und

Bestätigter Ausbruch

Wird das Vorliegen der Schweinepest in einem Betrieb amtlich bestätigt, werden folgende zusätzliche Maßnahmen ergriffen:

Schutz- und Überwachungszonen

Wildschweine*

Impfung

Die Verwendung von Impfstoffen ist verboten, die Länder können der Kommission jedoch Notfallpläne vorlegen.

Krisenpläne

Jedes EU-Land erstellt einen Krisenplan für den Fall eines Ausbruchs der klassischen Schweinepest und trägt dafür Sorge, dass unverzüglich ein nationales Seuchenbekämpfungszentrum eingerichtet werden kann.

Küchenabfälle

Die EU-Länder tragen dafür Sorge, dass keine Küchenabfälle mehr an Schweine verfüttert werden.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Wildschweine: Schweine, die nicht in einem Betrieb gehalten bzw. gezüchtet werden.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2001/89/EG des Rates vom 23. Oktober 2001 über Maßnahmen der Gemeinschaft zur Bekämpfung der klassischen Schweinepest (ABl. L 316 vom 1.12.2001, S. 5-35)

Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2001/89/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Entscheidung 2007/19/EG der Kommission vom 22. Dezember 2006 zur Genehmigung von Krisenplänen zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche gemäß der Richtlinie 2001/89/EG des Rates (ABl. L 7 vom 12.1.2007, S. 38-40)

Entscheidung 2002/106/EG der Kommission vom 1. Februar 2002 zur Genehmigung eines Diagnosehandbuchs mit Diagnosemethoden, Probenahmeverfahren und Kriterien für die Auswertung von Laboruntersuchungen zur Bestätigung der Klassischen Schweinepest (ABl. L 39 vom 9.2.2002, S. 71-88)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2017