Innergemeinschaftlicher Handel mit Zuchtschweinen
Die Europäische Union harmonisiert die Normen für Zuchtschweine, um den innergemeinschaftlichen Handel mit diesen Tieren zu vereinfachen.
RECHTSAKT
Richtlinie 88/661/EWG des Rates vom 19. Dezember 1988 über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine. [Vgl. ändernde(r) Rechtsakt(e)].
Richtlinie 90/118/EWG des Rates vom 5. März 1990 über die Zulassung reinrassiger Zuchtschweine zur Zucht.
Richtlinie 90/119/EWG des Rates vom 5. März 1990 über die Zulassung hybrider Zuchtschweine zur Zucht.
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Richtlinien regeln den innergemeinschaftlichen Handel mit Schweinen und die geltenden tierzüchterischen und Veterinärvorschriften.
Die Kommission hat Folgendes bestimmt:
Bis zum Inkrafttreten dieser Bestimmungen werden die in den einzelnen Mitgliedstaaten amtlich vorgenommenen Kontrollen sowie die Herdbücher von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt.
Die Mitgliedstaaten dürfen den innergemeinschaftlichen Handel mit reinrassigen oder hybriden Zuchtschweinen sowie ihrem Samen, ihren Eizellen und Embryonen aus tierzüchterischen Gründen nicht verbieten, beschränken oder behindern.
Die Einrichtung von Herdbüchern und Registern darf aus tierzüchterischen Gründen nicht verboten, beschränkt oder behindert werden, sofern die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften beachtet werden.
Die amtliche Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen und/oder Zuchtorganisationen und/oder privaten Unternehmen, die gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften Register führen oder einrichten, dürfen nicht verboten, beschränkt oder behindert werden.
Die Mitgliedstaaten erstellen eine Liste der Einrichtungen, die für die Führung oder Erstellung von Herdbüchern zuständig sind, halten diese Liste auf dem aktuellen Stand und stellen sie den übrigen Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Richtlinie 88/661/EWG |
22.12.1988 |
1.1.1989 |
ABL. L 382, 31.12.1988 |
Richtlinie 90/118/EWG |
12.3.1990 |
1.1.1991 |
ABL. L 71, 17.3.1990 |
Richtlinie 90/119/EWG |
12.3.1990 |
1.1.1991 |
ABL. L 71, 17.3.1990 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Akte betreffend den Beitritt Norwegens, Österreichs, Finnlands und Schwedens |
1.1.1995 |
- |
ABL. C 241, 29.8.1994 |
Verordnung (EG) Nr. 806/2003 |
5.6.2003 |
- |
ABL. L 122, 16.5.2003 |
Richtlinie 2008/73/EG |
3.9.2008 |
1.1.2010 |
ABL. L 219, 14.8.2008 |
Die Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 88/661/EWG wurden in den Ursprungstext eingearbeitet. Diese konsolidierte Fassung hat lediglich Dokumentationswert.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 89/501/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen und Zuchtorganisationen, die Herdbücher für reinrassige Zuchtschweine führen oder einrichten[Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Entscheidung 89/502/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Eintragung reinrassiger Zuchtschweine in die Herdbücher [Amtsblatt L 247 vom 23.8.1989].
Entscheidung 89/503/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Bescheinigung für reinrassige Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen [Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Entscheidung 89/504/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Zulassung und Kontrolle der Züchtervereinigungen, Zuchtorganisationen und privaten Unternehmen, die Register für hybride Zuchtschweine führen oder einrichten [Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Entscheidung 89/505/EWG
der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Kriterien für die Eintragung in die Register für hybride Zuchtschweine [Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Entscheidung 89/506/EWG der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Bescheinigung über hybride Zuchtschweine, ihre Samen, Eizellen und Embryonen [Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Entscheidung 89/507/EWG[Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989]der Kommission vom 18. Juli 1989 über die Methoden der Leistungskontrolle sowie der genetischen Bewertung der reinrassigen und hybriden Zuchtschweine [Amtsblatt L 247 vom 23.08.1989].
Letzte Änderung: 22.06.2011