Maßnahmen gegen die Pferdepest

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 92/35/EWG – Kontrollregeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pferdepest

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?

Die Pferdepest ist eine Viruserkrankung, die alle Equiden* betrifft, für Pferde in der Regel tödlich ist und ernsthafte sozioökonomische Auswirkungen haben könnte. Die Richtlinie legt Kontrollregeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche fest.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Aufhebung

Die Richtlinie 92/35/EWG wird mit Wirkung zum 21. April 2021 durch die Verordnung (EU) 2016/429 aufgehoben und ersetzt.

WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?

Sie ist am 18. Mai 1992 in Kraft getreten. Sie musste von den EU-Ländern bis zum 31. Dezember 1992 in nationales Recht umgesetzt werden.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Equiden: Einhufer wie Pferde, Esel und Zebras sowie durch Kreuzung entstandene Nachkommen.

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 92/35/EWG des Rates vom 29. April 1992 zur Festlegung von Kontrollregeln und Maßnahmen zur Bekämpfung der Pferdepest (ABl. L 157 vom 10.6.1992, S. 19-27)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 92/35/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) (ABl. L 84 vom 31.3.2016, S. 1-208)

Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 1.2.2002, S. 1-24)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 20.10.2016