Programm EDICOM

1) ZIEL

Förderung einer modernen, rationellen und effizienteren Organisation des transeuropäischen Netzes für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistiken über den inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehr im Hinblick auf die Bereitstellung zuverlässigerer und stärker nutzerorientierter Statistiken

2) RECHTSAKT

Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistiken über den inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehr (Edicom) [Amtsblatt L 76 vom 16.3.2001]

3) ZUSAMMENFASSUNG

Die im Rahmen der Entscheidung Nr. 715/1996/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 betreffend die Telematiknetze zwischen Behörden für die Statistiken über den Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten (Edicom) durchgeführten Maßnahmen haben positive Ergebnisse erbracht. Nach Ablauf der Geltungsdauer dieser Entscheidung wird die Laufzeit von Edicom durch die vorliegende Entscheidung um weitere fünf Jahre (von 2001 bis 2005) verlängert.

Mit der vorliegenden Entscheidung werden die nachstehend genannten Ziele verfolgt:

Diese Ziele sollen durch eine Reihe von Maßnahmen (genannt Programm Edicom) erreicht werden:

Für die Durchführung des Programms EDICOM ist die Kommission zuständig. Dabei wird sie von zwei Ausschüssen unterstützt.

Nach Ende der Laufzeit des Programms EDICOM erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über dessen Durchführung und schlägt gegebenenfalls neue Maßnahmen vor. Ferner soll (bis Ende Dezember 2003) ein Halbzeitbericht vorgelegt werden.

Der Finanzhaushalt für den Zeitraum 2001-2005 beträgt 51,2 Mio. Euro.

Rechtsakt

Zeitpunktdes Inkrafttretens

Umsetzungsfrist in den Mitgliedstaaten

Entscheidung 507/2001/EG

16.3.2001

-

4) durchführungsmassnahmen

Entscheidung 2002/314/EG - Amtsblatt L 113 vom 30.4.2002 Entscheidung der Kommission vom 25. April 2002 zur Anwendung der Entscheidung Nr. 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom)

Gegenstand dieser Entscheidung sind die Maßnahmen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms Edicom für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft infrage kommen (Anhang I), und eine unverbindliche Aufteilung der damit verbundenen Kosten für das Jahr 2002 (Anhang II).

Entscheidung 490/2001/EG - Amtsblatt L 177 vom 30.6.2001 Entscheidung der Kommission vom 18. Juni 2001 zur Anwendung des Beschlusses 507/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Maßnahmenpaket betreffend das transeuropäische Netz für die Sammlung, Erstellung und Verbreitung der Statistik des inner- und außergemeinschaftlichen Warenverkehrs (Edicom).

Gegenstand dieser Entscheidung sind die Maßnahmen, die im Rahmen des Arbeitsprogramms Edicom für eine Finanzierung durch die Gemeinschaft infrage kommen (Anhang I), und eine unverbindliche Aufteilung der damit verbundenen Kosten für das Jahr 2001 (Anhang II).

5) weitere arbeiten

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Durchführung des EDICOM-Programms (1997-1999) [KOM(2003) 88 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht informiert über die Ergebnisse der im Zeitraum 1997-1999 durchgeführten Maßnahmen. Das Programm hat wesentlich zur Einführung des Intrastat-Systems beigetragen.

See also

Für weitere Informationen siehe

Website von Eurostat

Letzte Änderung: 07.07.2003