Eine vereinfachte, papierlose Umgebung für Zoll und Handel

Die Kommission hat eine Mitteilung über eine vereinfachte, papierlose Umgebung für Zoll und Handel angenommen. Sie schlägt vor, die Wirksamkeit der Zollverfahren und -kontrolle durch eine Vereinfachung des Zollrechts und eine bessere Nutzung elektronischer Instrumente bei diesen Verfahren zu verbessern.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 24. April 2003 - Eine vereinfachte, papierlose Umgebung für Zoll und Handel [KOM(2003) 452 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.4.2004].

ZUSAMMENFASSUNG

Der Aktionsplan eEurope steckt den Regierungen der Mitgliedstaaten ein vorrangiges Ziel. Sie sollen online arbeiten und elektronischen Zugang zu ihren Diensten bieten, um die Effizienz der Zollverfahren und -kontrollen zu verbessern. Im Hinblick auf die Zollunion soll eine vereinfachte, papierlose Umgebung für den Handel sichergestellt werden.

In den EDV-Systemen der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten und ihren Konzepten zur Anwendung der zollrechtlichen Bestimmungen und Verfahren bestehen derzeit noch Unterschiede. Die in mehr als einem Mitgliedstaat tätigen Unternehmen müssen, um elektronischen Zugang zum Zoll zu erhalten, jeweils unterschiedliche Voraussetzungen erfüllen. Dies erzeugt Kosten und gefährdet das Funktionieren des Binnenmarktes. Darüber hinaus bestehen bei den Datenanforderungen und elektronischen Mitteilungen zwischen den Zollverwaltungen Unterschiede. In einer erweiterten Union ist diese Situation nicht länger tragbar.

Die Verwendung von Vordrucken im Rahmen der Zollverfahren ist nicht rentabel und der Warenverkehr in den Mitgliedstaaten erfordert gemeinsame Schnittstellen und Datenbanken. Die Kommission kann handeln, um die Mittel sicherzustellen, die für die Schaffung einer vereinfachten, papierlosen Umgebung für den Zoll und die Interoperabilität der bestehenden EDV-Systeme erforderlich sind.

Angesichts der zusätzlichen, kaum miteinander zu vereinbarenden Erwartungen des Handels und der Gesellschaft stehen die Zollbehörden heute bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vor neuen Herausforderungen: Es gilt, das vermehrte Warenaufkommen an den Grenzen zu bewältigen und dabei gleichzeitig Kosten und Verzögerungen zu reduzieren. Zugleich nehmen auch die Kontrollaufgaben, die für den Umwelt- und den Gesundheitsschutz sowie für andere Sicherheitsinteressen zu erfüllen sind, laufend zu.

Traditionsgemäß sind die wichtigsten Aufgaben des Zolls die Erhebung der Zölle und Agrarabgaben als Beitrag zum Gemeinschaftshaushalt sowie die Erhebung der Mehrwert- und Verbrauchsteuern für die Haushalte der Mitgliedstaaten. Auch bei der Überwachung und Steuerung des internationalen Handels, der Kontrolle von Personen und Waren sowie beim Schutz der Gemeinschaft vor gefährlichen und illegalen Aktivitäten spielt der Zoll eine wichtige Rolle.

Die Wirtschaft erwartet vom Zoll mehr Effizienz, bessere Dienstleistungen und mehr Produktivität. Da die Zollverwaltungen den Handelsverkehr erleichtern sollen, ist der Wirtschaft an einer strategischen Partnerschaft mit dem Zoll gelegen. Vereinfachte, kalkulierbare und vereinheitlichte Zollkontrollen gewährleisten kurze Lieferfristen. Die Beteiligten fordern einen einheitlichen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen und gleiche Zollpraktiken, um die Gleichbehandlung zu gewährleisten. Damit die Unternehmen keinen Zeitverlust hinnehmen müssen, wenn sie ihre Produkte auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen, ist eine einzige Anlaufstelle für Zollanmeldungen und sonstige Zollförmlichkeiten im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr unverzichtbar. Schließlich sind eine Verringerung des Kontrollaufwands sowie kohärente Rechtsvorschriften erforderlich, um den Handel zu erleichtern, die Fehlerquote zurückzuführen und die Rechtstreue zu verbessern.

Daher schlägt die Kommission vor, die Wirksamkeit der Zollverfahren und -kontrollen durch eine Vereinfachung des Zollrechts und eine verstärkte Nutzung elektronischer Instrumente bei diesen Verfahren zu verbessern.

Die Gewährleistung der Sicherheit beim Warenverkehr setzt voraus, dass die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten, die anderen Behörden und Dienste wie die Polizei oder die Veterinärbehörden Risikoinformationen in Echtzeit austauschen. Auf diese Weise können die Zollbehörden entscheiden, welche Warensendungen einer physischen Kontrolle an der Grenze zu unterziehen sind. Dies erfordert eine Vereinfachung der einschlägigen Rechtsbestimmungen auf Gemeinschaftsebene sowie die Nutzung der Informationstechnologie, um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit unterschiedlichen nationalen Rechtsbestimmungen zu überbrücken. Hinsichtlich der Vereinfachung des Zollrechts sind in der Mitteilung folgende Zielsetzungen vorgesehen:

Diese Modernisierung und Vereinfachung des Zollrechts bringt dem Handel Kosteneinsparungen und dem Bürger mehr Rechtssicherheit.

Zur Rationalisierung der Geschäftsvorgänge sollte die Zollschnittstelle, sobald die betreffenden Informationen harmonisiert oder genormt worden sind, für die Beteiligten in jedem Mitgliedstaat in gleicher Form gestaltet werden. Damit sie als eine Zollverwaltung handeln können, müssen die beteiligten Verwaltungen miteinander vernetzt sein. Die Beteiligten müssen in der Lage sein, ihre Anmeldungen oder Mitteilungen direkt vom eigenen EDV-System aus über eine genormte Schnittstelle auf elektronischem Wege an den Zoll zu übermitteln. Für kleine und mittlere Unternehmen sollte es eine besondere Internet-Zollanmeldung und -Zollmitteilung geben. Es müssen angemessene Lösungen zur Gewährleistung sicherer Internetzahlungssysteme gefunden werden. Für die Beteiligten ist es wichtig, dass sie über eine einzige Anlaufstelle Zugang zur zollamtlichen Warenabfertigung und allen Zollinformationssystemen haben. Die Daten sind nur ein einziges Mal einzugeben.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein papierloses Arbeitsumfeld für Zoll und Handel [KOM(2005) 609 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Entschliessung des Rates vom 5. Dezember 2003 über die Schaffung eines vereinfachten, papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel [Amtsblatt C 305 vom 16.12.2003].

Letzte Änderung: 13.02.2006