Die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen

Im Sinne ihres Ziels, die administrativen Förmlichkeiten zu vereinfachen und gleichzeitig die Sicherheit an den Außengrenzen zu verstärken, hat die Kommission eine Mitteilung über die Rationalisierung der Zollkontrollen an den Außengrenzen angenommen. Zu diesem Zweck soll in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Dienststellen ein gemeinsamer Ansatz für die Risiken im Warenhandel verfolgt werden, um die Kontrollen der größten Risiken auf die Grenzzollstellen zu beschränken. In dieser Mitteilung wird aufgezeigt, wie die Zollbehörden und die anderen für die Abwicklung des Warenverkehrs an den Außengrenzen zuständigen Dienste die Sicherheitsrisiken koordiniert und ohne unverhältnismäßigen Aufwand für den legitimen Handel bekämpfen können.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Rolle des Zolls bei einer integrierten Verwaltung der Außengrenzen [KOM(2003) 452 endg. - Amtsblatt C 96 vom 21.04.2004]

ZUSAMMENFASSUNG

Die derzeit bei Waren durchgeführten Zollkontrollen scheinen nicht auszureichen, um die Mitgliedstaaten gegen zunehmende Bedrohungen an den Außengrenzen der Europäischen Union schützen zu können. Bei diesen Bedrohungen handelt es sich im Wesentlichen um:

Da sich die Mitgliedstaaten noch nicht darüber einig sind, welche Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Gefahren und zum Schutz der Gemeinschaft und ihrer Bürger ergriffen werden sollten, und welche Prioritäten, Investitionen und Ressourcen hierfür erforderlich sind, gibt es auf Gemeinschaftsebene auch keine harmonisierten oder einheitlichen Sicherheitskontrollen, und es wird mitunter schwerfällig auf die Bedrohungen an den Außengrenzen reagiert. Eine gemeinsame und integrierte Verwaltung der Außengrenzen ist daher unabdingbar.

Um die Sicherheit bei den Waren zu erhöhen, müssen die Zollvorgänge neu organisiert werden. Die Mitteilung schlägt hierzu eine Rationalisierung der Zollkontrollen vor, in deren Rahmen ermittelt wird, welche davon bei den Binnenzollstellen durchgeführt werden können und welche aus Sicherheitsgründen unbedingt an den Grenzzollstellen stattfinden müssen.

Die Kommission schlägt ein gemeinsames Konzept für die Risiken an den Außengrenzen vor. Langfristig bedeutet dies, dass alle mit der Warensicherheit befassten Dienste, also Zoll, Polizei, Verbraucherschutz, Gesundheitsämter und Umweltschutzbehörden an der Festlegung der Prioritäten und der Erarbeitung von gemeinsamen Risikoprofilen beteiligt sind. Anhand dieser Risikoprofile werden dann die für die Risikoanalyse maßgeblichen Daten ausgewählt.

Dieses Konzept sieht auch vor, dass die Wirtschaftsbeteiligten dem Zoll im Hinblick auf eine erste Risikoselektion alle Angaben zu den Waren EDV-gestützt übermitteln. Zur leichteren Übertragung, Bewertung und Bearbeitung dieser Daten müssen diese also elektronisch vorliegen. Der Zoll muss diese Angaben anschließend sammeln und an die zuständigen Stellen weiterleiten. Für die Übertragung muss ein einziger Kanal geschaffen werden, und die Auswertung der Informationen müsste auf der Grundlage der von den betroffenen Diensten gemeinsamen erstellten Profile erfolgen. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die Zollbehörden und die anderen zuständigen Stellen über betriebsfähige Systeme für die Datenübertragung verfügen.

Aufgrund seiner Erfahrung bei der Identifizierung von Warenströmen müsste der Zoll bei den Ermittlungen in Betrugsfällen enger mit den Polizeibehörden zusammenarbeiten, und seine Aufgabe als "Warenpolizei" klarer benannt werden.

Für die Umsetzung dieses gemeinsamen Konzepts müssen alle Stellen an der Außengrenze mit den hierfür erforderlichen Ausrüstungen und dem entsprechenden Personal ausgestattet sein. Bei besonders umfangreichen oder teuren Ausrüstungen sollte eine Spezialisierung einiger Grenzzollstellen ins Auge gefasst werden, die für die Kontrolle von bestimmten, genau festgelegten Waren zuständig wären und über die entsprechende Ausrüstung verfügen. So ließen sich die Anschaffungskosten für die Sonderausrüstung besser verteilen und die Fachkenntnis auf die spezialisierten Zollstellen konzentrieren. Dieser Spezialisierungsprozess darf jedoch keine Einschränkung des legitimen Handels mit sich bringen, etwa durch zusätzliche Kosten dafür, dass die Waren an Zollstellen abgefertigt werden, die weiter von ihren eigentlichen Bestimmungsstellen entfernt liegen.

Der Vorschlag umfasst auch Maßnahmen für die gemeinsame Nutzung von Daten über international gehandelte Waren, um die mit einem hohen Risiko behafteten Warenströme besser ermitteln zu können. Der Austausch der Daten müsste vom Ausfuhrland ausgehen, wo sie am leichtesten erhältlich und am vollständigsten sind; so ließen sich die zollrechtlichen Verfahren ohne Beeinträchtigung der Sicherheit beschleunigen. Die Gemeinschaft sollte dieses Prinzip der geteilten Verantwortung mit den an der EU-Außengrenze liegenden Ländern und mit ihren wichtigsten Handelspartnern fördern.

9 Die Ausfuhrkontrolle muss von der Gemeinschaft ebenfalls verstärkt werden.

10 Im Interesse des Risikomanagements an den Außengrenzen muss die Gemeinschaft ihre Zusammenarbeit mit den Drittländern und den Nachbarländern ausbauen.

11 Schließlich bedarf es weiterer Maßnahmen zur Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten insbesondere im Rahmen des Programms Zoll 2007.

Letzte Änderung: 10.01.2005