Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen im Bereich Transport für außerhalb der EU immatrikulierte Fahrzeuge

Mit dieser Verordnung sollen die Kontrollen an den Binnengrenzen, die die Mitgliedstaaten im Straßen- und im Binnenschiffsverkehr durchführen, abgeschafft und an die Außengrenzen der Gemeinschaft verlegt werden. Diese Kontrollen betreffen Verkehrsmittel, die in einem Drittland registriert und zum Verkehr zugelassen sind.

RECHTSAKT

Verordnung (EWG) Nr. 3912/92 des Rates vom 17. Dezember 1992 über innerhalb der Gemeinschaft durchgeführte Kontrollen im Straßen und im Binnenschiffsverkehr von in einem Drittland registrierten oder zum Verkehr zugelassenen Verkehrsmitteln.

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Verordnung betrifft die Kontrollen von in einem Drittland registrierten oder zum Verkehr zugelassenen Verkehrsmitteln, die in der Gemeinschaft von den Mitgliedstaaten bei Beförderungen im Straßen- und Binnenschiffsverkehr durchgeführt werden.

Diese Verordnung berührt nicht das Recht des Mitgliedstaats, in den die Verkehrsmittel aus einem Drittland einfahren, Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, ob diese Verkehrsmittel im Besitz einer Genehmigung für Beförderungen in oder durch das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats sind.

Die oben genannten Kontrollen werden nicht mehr als Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der Gemeinschaft durchgeführt, sondern im Rahmen der Kontrollen, die die Mitgliedstaaten normalerweise in ihrem ganzen Hoheitsgebiet durchführen.

Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen für die Zusammenarbeit ihrer jeweiligen zuständigen Behörden.

Bezug

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt

Verordnung (EWG) Nr. 3912/92

1.1.1993

-

ABL. L 395 vom 31.12.1992

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EWG) Nr. 3925/91 des Rates vom 19. Dezember 1991 über die Abschaffung von Kontrollen und Förmlichkeiten für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck auf einem innergemeinschaftlichen Flug sowie für auf einer innergemeinschaftlichen Seereise mitgeführtes Gepäck [Amtsblatt L 374 vom 31.12.1991].

Verordnung (EWG) Nr. 4060/89 des Rates vom 21. Dezember 1989 über den Abbau von Grenzkontrollen der Mitgliedstaaten im Straßen- und Binnenschiffsverkehr [Amtsblatt L 390 vom 30.12.1989].

Letzte Änderung: 11.04.2006