Einheitliche Bedingungen für die Vermarktung sicherer Produkte in der EU (Konformitätskennzeichnung)

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Beschluss Nr. 768/2008/EG – ein gemeinsamer Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten in der EU

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

WICHTIGE ECKPUNKTE

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* CE-Kennzeichnung: gibt an, dass ein Produkt den geltenden Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen genügt und der relevanten Konformitätsbewertung unterzogen wurde.

* Konformitätsbewertung: das Verfahren zur Bestätigung, dass spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind.

HINTERGRUND

Die CE-Kennzeichnung bedeutet für Unternehmen, dass sich ihr Produkt im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Länder, Island, Liechtenstein und Norwegen) frei bewegen kann. Verbrauchern zeigt es an, dass die von ihnen erworbenen Produkte den europäischen Produktvorschriften entsprechen.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Entscheidung Nr. 768/2008/EG

9.7.2008

ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 82-128

Letzte Aktualisierung: 22.10.2015