Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2007-2012)

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten fordern einen hohen menschlichen wie auch wirtschaftlichen Tribut. In der vorliegenden Strategie schlägt die Kommission vor, die Arbeitsunfallrate bis zum Jahre 2012 um ein Viertel zu senken.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 21. Februar 2007 - Die Arbeitsplatzqualität verbessern und die Arbeitsproduktivität steigern: Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 [KOM(2007) 62 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Ein guter Arbeitsschutz verbessert die allgemeine Volksgesundheit und steigert Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Gesundheits- und Sicherheitsprobleme am Arbeitsplatz belasten zudem die Sozialversicherungssysteme mit hohen Kosten. Daher sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Beschäftigten unter angenehmen Arbeitsbedingungen arbeiten, die zu ihrem Wohlbefinden beitragen.

Diese Gemeinschaftsstrategie setzt die Strategie für 2002-2006, die sehr erfolgreich war, fort. Während ihrer Laufzeit ging die Zahl der Arbeitsunfälle erheblich zurück. Die neue Strategie für 2007-2012 hat sich ein noch ehrgeizigeres Ziel gesetzt und will die Gesamtinzidenz der Arbeitsunfälle um 25 % verringern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, hat die Kommission sechs Zwischenziele festgelegt, die nachfolgend zusammengefasst sind.

Einen modernen und wirksamen Rechtsrahmen setzen

Die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Arbeitsschutzbereich werden zum Teil unzutreffend oder unzureichend angewandt. Die Kommission wird sicherstellen, dass die Richtlinien auch wirksam umgesetzt werden (notfalls durch Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren). Sie erinnert die für die wirksame Entfaltung des Gemeinschaftsrechts zuständigen Mitgliedstaaten daran, dass ihnen dafür verschiedene Methoden wie Schulung, Informationsverbreitung und Rückgriff auf Arbeitsaufsichtsbeamte oder wirtschaftliche Anreize zur Verfügung stehen.

Das Gemeinschaftsrecht muss nicht nur stärker eingehalten, es muss auch in allen Mitgliedstaaten einheitlich angewandt werden, um ein vergleichbares Schutzniveau für alle europäischen Arbeitnehmer zu erreichen. Auf Gemeinschaftsebene wird sich der Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) darum bemühen, Mechanismen zu entwickeln, die es ermöglichen, gemeinsame Lösungen für Probleme zu finden, die in mehreren Mitgliedstaaten auftreten. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, die Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsaufsichtsbehörden zu erleichtern.

Zum Schutz der Arbeitnehmer ist es darüber hinaus unbedingt erforderlich, den Rechtsrahmen an Veränderungen in der Arbeitswelt und den aktuellen Stand der Technik anzupassen. So wird sich die Kommission beispielsweise mit der Frage befassen, welche Initiativen zur Prävention von Gefährdungen des Bewegungsapparats oder Gefährdungen durch Karzinogene ergriffen werden können.

Den Rechtsrahmen anzupassen bedeutet aber auch, ihn zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, wobei die Kommission hervorhebt, dass eine Vereinfachung nicht zu Lasten des Schutzniveaus gehen darf.

Förderung der Entwicklung und Umsetzung nationaler Strategien

Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, kohärente nationale Strategien in Übereinstimmung mit der Gemeinschaftsstrategie zu entwickeln und quantitative Zielvorgaben festzulegen. Sie schlägt den Mitgliedstaaten vor, sich dabei besonders auf vier Bereiche zu konzentrieren:

Verhaltensänderungen anstoßen

Das Aufbrechen eingespielter Verhaltensmuster muss sowohl in den Schulen wie auch in den Betrieben gefördert werden. Um das Thema Arbeitsschutz stärker in den Bildungs- und Ausbildungsprogrammen zu verankern, ruft die Kommission die Mitgliedstaaten dazu auf, die Möglichkeiten des Europäischen Sozialfonds und anderer Gemeinschaftsfonds besser zu nutzen. Die Präventionskultur in den Unternehmen kann auch durch direkte oder indirekte finanzielle Anreize wie Verringerung der Sozialabgaben oder Versicherungsbeiträge sowie wirtschaftliche Hilfe gefördert werden.

Neue und immer größere Risiken - Wie kann man ihnen begegnen?

Es ist unverzichtbar, die wissenschaftliche Forschung zu stärken, um neue Risiken auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes frühzeitig zu erkennen, zu beschreiben und Lösungen zu entwickeln. Auf Gemeinschaftsebene wird die Forschung im Bereich Arbeitsschutz durch das siebte Forschungsrahmenprogramm gefördert. Auf nationaler Ebene fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, ihre Forschungsprogramme aufeinander abzustimmen.

Zu den Gesundheitsproblemen, bei denen damit gerechnet wird, dass sie in Zukunft immer häufiger auftreten und Ursache von Arbeitsunfähigkeit werden könnten, zählen Depressionen. Die Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein wichtiges Ziel. Dies geschieht unter anderem durch Verhütung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz oder durch Stressbekämpfung.

Evaluierung der erzielten Fortschritte

Die Kommission wird die Erhebung statistischer Daten zum Arbeitsschutz sowie die Erhebung von Informationen über den Inhalt der nationalen Strategien sicherstellen und quantitative Indikatoren entwickeln, die es ermöglichen, die im Arbeitsschutzbereich erzielten Fortschritte besser zu messen.

Förderung von Sicherheit und Gesundheit auf internationaler Ebene

Um die Arbeitsschutznormen in der ganzen Welt anzuheben, bemüht sich die Europäische Union darum, ihre Zusammenarbeit mit Drittländern sowie internationalen Organisationen wie der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO (EN) (ES) (FR)) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auszubauen. So wird sie sich beispielsweise für die Umsetzung der im Jahr 2003 von der IAO beschlossenen globalen Arbeitsschutzstrategie (EN) (ES) (FR), die Ratifizierung des im Jahr 2006 angenommenen Übereinkommens über den Rahmen für die Förderung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EN) (ES) (FR)sowie das Asbestverbot einsetzen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament vom 8. November 2007 - Übermittlung der Europäischen Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz [KOM(2007) 686 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Die vorliegende Mitteilung befasst sich mit der Europäischen Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. Das dritte von den europäischen Sozialpartnern ausgehandelte branchenübergreifende autonome Übereinkommen soll Einschüchterung, Belästigung oder physischer Gewalt am Arbeitsplatz vorbeugen bzw. den Umgang hiermit festlegen. Die Sozialpartner verurteilen diese Verhaltensweisen im Übrigen aufs Nachdrücklichste und rufen die europäischen Unternehmen dazu auf, mit exemplarischer Schärfe dagegen vorzugehen.

Die Europäische Rahmenvereinbarung zu Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz wurde am 26. April 2007 vom EGB, BUSINESSEUROPE, der UEAPME und dem CEEP unterzeichnet.

Letzte Änderung: 14.02.2008