Das Weißbuch „Europäisches Regieren"

Um eine umfassende demokratische Dynamik in der Union in Gang zu setzen, leitet die Kommission eine tiefgreifende Reform des europäischen Regierens ein und schlägt vier Hauptänderungen vor: Stärkere Einbeziehung der Bürger, effizientere Gestaltung von Politik und Rechtsvorschriften, Engagement in der Debatte über Global Governance und schließlich Neuausrichtung von Politik und Institutionen auf klare Ziele.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 25. Juli 2001 „Europäisches Regieren - Ein Weißbuch" [KOM(2001) 428 endgültig, Amtsblatt C 287 vom 12.10.2001]

ZUSAMMENFASSUNG

Das Regieren in Europa muss reformiert werden, um die europäischen Institutionen den Bürgern näherzubringen.

Gutes Regieren basiert auf fünf einander ergänzenden Grundsätzen:

Die Verwirklichung der Vorschläge des Weißbuchs erfordert nicht unbedingt neue Verträge. In erster Linie ist dies eine Frage des politischen Willens, was das Engagement aller Organe und Mitgliedstaaten voraussetzt.

Für eine Reform des Regierens in der Union schlägt die Kommission vier große Änderungen vor.

BESSERE EINBINDUNG DER AKTEURE

Die Politik darf nicht mehr nur auf Gipfeltreffen beschlossen werden. Die Legitimität der EU ist heute eine Frage der Beteiligung der Bürger.

Transparentere Arbeitsweise der Union

Partizipation hängt von der Möglichkeit für die Bürger ab, sich an der öffentlichen Debatte zu beteiligen. Dazu müssen sie gezielter über europäische Themen informiert werden. Die Kommission wird Netzwerke sowie nationale und lokale Behörden einschalten, um Informationen bereitstellen zu können, die den Bedürfnissen der Bürger angepasst sind. Die Website Europa sollte als interaktive Plattform für Dialog und Debatte dienen. Außerdem beabsichtigt die Kommission, die Datenbank Eur-Lex weiter auszubauen. Rat und Europäisches Parlament sollten Informationen über sämtliche Phasen des Mitentscheidungsverfahrens zur Verfügung stellen, besonders in der Vermittlungsphase. Schließlich sollten die Mitgliedstaaten die öffentliche Debatte über europäische Themen fördern.

Einbeziehung der Bürger über die demokratischen Strukturen auf regionaler und kommunaler Ebene

Im Hinblick auf eine bessere Partnerschaft zwischen den Ebenen schlägt die Kommission mehrere Initiativen vor, unter anderem:

Einbindung der Zivilgesellschaft:

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der Gemeinschaftspolitik spielt. Sie wird auch weiterhin die Mitarbeit von Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft allgemein fördern. Die Kommission erinnert daran, dass die Organisationen, die die Zivilgesellschaft bilden, auch selbst die Grundsätze guten Regierens, insbesondere Verantwortlichkeit und Offenheit, beachten müssen. Die Kommission wird bis Ende 2001 eine Online-Datenbank mit Angaben zu den Akteuren der Zivilgesellschaft einrichten.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss sollte Stellungnahmen bereits vor und nicht erst nach der Übermittlung von Rechtsvorschlägen an den Gesetzgeber vorlegen, um so stärker an der Politikgestaltung mitzuwirken.

Effektivere und transparentere Konsultation als Herzstück der EU-Politikgestaltung

Institutionen und Mitgliedstaaten müssen sich verstärkt um eine bessere Konsultation zur Politik der Union bemühen. Das Europäische Parlament ist angesichts seiner Funktion als Vertreter der Bürger aufgerufen, eine Vorreiterrolle zu spielen. Es könnte beispielsweise verstärkt öffentliche Anhörungen veranstalten. Auch sollte die Einbindung nationaler Parlamente gefördert werden.

Die Kommission möchte deutlich machen, wie Konsultationen ablaufen. Sie wird ein Verzeichnis aller sektorspezifischen Konsultationsgremien veröffentlichen. Außerdem plant sie einen Verhaltenskodex, in dem die Mindestnormen für eine Konsultation festgelegt sind. Durch diese Normen erhielten die Organisationen der Zivilgesellschaft repräsentativeren Charakter und könnten ihren Dialog mit der Kommission strukturiert führen. In manchen Politikbereichen, in denen Konsultationen bereits zu einer festen Einrichtung geworden sind, könnte die Kommission umfassendere Partnerschaften entwickeln. Die Kommission fordert die übrigen Organe auf, einen ähnlichen Ansatz auch für ihre Tätigkeit zu nutzen.

Vernetzung

Netze verbinden auf europäischer Ebene und weltweit Unternehmen, Gemeinschaften, Forschungszentren sowie Regional- und Kommunalbehörden miteinander. Sie können zum Erfolg der Gemeinschaftspolitik beitragen. Die Kommission wird systematischer mit diesen Netzen zusammenarbeiten, damit diese stärker zur Entscheidungsfindung und zum Politikvollzug beitragen können. Sie wird prüfen, wie die transnationale Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Akteure auf EU-Ebene besser unterstützt werden kann.

BESSERE RECHTSVORSCHRIFTEN

Mit dem vorliegenden Weißbuch soll die Wirksamkeit aller in der Gemeinschaft getroffenen Beschlüsse erhöht werden, um so Zustimmung und Vertrauen der Bürger zu gewinnen.

Neues Vertrauen in Expertenwissen

Die Nahrungsmittelkrisen der jüngsten Zeit und die ethischen Probleme im Zusammenhang mit der Biotechnologie haben deutlich gemacht, wie wichtig es ist, die Öffentlichkeit über den wissenschaftlichen Kenntnisstand und die noch verbleibenden Wissenslücken zu informieren. Das System der EU-Expertenausschüsse ist undurchsichtig. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in Expertenwissen muss wiederhergestellt werden. Die Kommission wird ab Juni 2002 Leitlinien für die Einholung und Nutzung von Expertenwissen in der Kommission erstellen, um Zurechenbarkeit, Pluralität und Transparenz zu gewährleisten. Außerdem regt sie eine Vernetzung der Expertengremien an, die allzu oft nur auf nationaler Ebene organisiert sind.

Bessere und schnellere Ergebnisse durch kombinierten Einsatz von Politikinstrumenten

Die Kommission hat sieben Voraussetzungen für eine Verbesserung der Rechtsvorschriften ermittelt:

Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts

Die Kommission möchte ein umfassendes Programm zur Vereinfachung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft aufstellen. Die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung von EU-Richtlinien darauf verzichten, diese um unverhältnismäßig detaillierte Bestimmungen zu ergänzen.

Bessere Anwendung von EU-Regeln mit Hilfe von Regulierungsagenturen

Die Kommission möchte neue autonome Regulierungsagenturen mit Entscheidungsbefugnissen schaffen. Diese Entscheidungsbefugnisse werden jedoch streng begrenzt sein: Agenturen können nicht zwischen kollidierenden öffentlichen Interessen vermitteln oder Maßnahmen von umfassender Reichweite treffen. Die Agenturen unterliegen einer Kontrolle durch die Gemeinschaft.

Bessere Anwendung in den Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten sollten ihre Anstrengungen verstärkten, die Qualität der Umsetzung und Anwendung des Gemeinschaftsrechts zu verbessern. Dazu schlägt die Kommission den Mitgliedstaaten vor,

Die Kommission wird Verstöße gegen das europäische Recht energisch verfolgen. Dazu wird sie eine Liste der Prioritäten bei der Behandlung von Verstößen aufstellen. Ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen einen Mitgliedstaat ist allerdings nicht immer die praktischste oder schnellste Lösung. Die Kommission wird auch weiterhin einen aktiven Dialog mit den Mitgliedstaaten führen, um Konflikte in einem frühen Stadium zu entschärfen.

DER BEITRAG DER EU ZUR GLOBAL GOVERNANCE

Die europäischen Bürger wünschen eine auf internationaler Bühne stärkere Union. Die Kommission betont, dass der erste Schritt, den die Union unternehmen muss, die erfolgreiche Reform der Governance im eigenen Hause ist, damit sie um so überzeugender für einen Wandel auf internationaler Ebene eintreten kann. Sodann muss die Europäische Union die Grundsätze guten Regierens auch bei der Wahrnehmung ihrer weltweiten Verantwortung anwenden, etwa durch Öffnung für staatliche und nichtstaatliche Interessengruppen aus anderen Teilen der Welt.

Die Europäische Union muss sich dafür einsetzen, Wirksamkeit und Legitimität globaler Regulierung zu verbessern. Sie muss auf eine Modernisierung und Reform der internationalen Institutionen hinarbeiten. Die Kommission wird den Einsatz neuer Instrumente auf internationaler Ebene fordern, ergänzend zum verbindlichen internationalen Recht.

Schließlich wird die Kommission eine Überprüfung der internationalen Vertretung der Union vorschlagen, damit diese mit einer einzigen Stimme sprechen kann.

NEUAUSRICHTUNG DER POLITIKFELDER UND DER INSTITUTIONEN

Eine politische Neuausrichtung, also eine klare Neudefinition der politischen Gesamtstrategie für die Union, ist notwendig, damit ihr politisches Projekt den Bürgern besser vermittelt werden kann. Die Aufgabe ist nicht einfach: die Logik der verschiedenen Politikfelder der Union ist der Kohärenz des gemeinschaftlichen Handelns nicht förderlich.

Die Neuausrichtung der Politikfelder der EU

Diese Neuausrichtung bedeutet, dass die Union ihre langfristigen Ziele klarer identifizieren muss. Die Kommission liefert hierzu bereits strategische Planungshilfen in Form verschiedener Initiativen:

Der Europäische Rat müsste eine aktivere Rolle bei der Festlegung der Ausrichtung der Union spielen.

Neuausrichtung der Institutionen

Jede Institution sollte sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren: die Kommission schlägt Politik vor und führt sie durch; der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament verabschieden die Rechtsvorschriften und den Haushalt; der Europäische Rat gibt die politischen Leitlinien vor. Diese Neuausrichtung der Institutionen erlaubt es, die Gemeinschaftsmethode mit neuem Leben zu füllen. Jedoch muss diese Methode aktualisiert werden, etwa durch klare Definition der Rolle jedes einzelnen Organs.

Der Ministerrat muss stärker zwischen den sektoralen Interessen vermitteln. Er muss seine Fähigkeit stärken, alle Aspekte der EU-Politik auf seiner Ebene und in den Mitgliedstaaten zu koordinieren.

Das Europäische Parlament und alle nationalen Parlamente sollten die öffentliche Debatte über die Zukunft Europas und seine Politik fördern. Darüber hinaus sollte das Europäische Parlament seine Kontrolle über die Ausführung des Haushalts und die Umsetzung der politischen Ziele verstärken.

Schließlich regt die Kommission an, die Exekutivbefugnisse klarer zu fassen. Die Bedingungen, unter denen sie Durchführungsmaßnahmen beschließt, müssen überprüft werden. Insbesondere wünscht sie, dass das Europäische Parlament an der Kontrolle der Durchführungsmaßnahmen beteiligt wird. Ihrer Ansicht nach ist Artikel 202 des Vertrags angesichts der Entwicklung des Mitentscheidungsverfahrens, mit dem der Rat und das Europäische Parlament Gleichrangigkeit erhalten, nicht mehr aktuell. Die Kommission fragt sich, ob es notwendig ist, die Regelungs- und Verwaltungsausschüsse beizubehalten.

Hintergrund

Das Weißbuch „Europäisches Regieren" legt Eckpunkte für die Debatte über die Zukunft Europas fest. Es wird durch einen umfassenden Prozess institutioneller Reformen ergänzt, der vom Europäischen Rat in Laeken beschlossen wurde. Dieser Prozess wird mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon abgeschlossen sein.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2002 „Europäisches Regieren: Bessere Rechtsetzung" [KOM(2002) 275 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung ergänzt den Aktionsplan „Einfache und bessere Rechtsvorschriften". Sie zielt insbesondere auf eine Neuausrichtung der Institutionen und eine Verbesserung der Umsetzung seitens der Union ab, durch verschiedene Initiativen wie:

In der Mitteilung wird auch die Bedeutung der Gemeinschaftsmethode als Fundament der Europäischen Union bekräftigt. Die Reform des Europäischen Regierens, „eine stille Revolution unserer Handlungsweise", erfordert die Konsolidierung und Klärung der Aufgabenverteilung zwischen den Organen.

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 über die Einholung und Nutzung von Expertenwissen durch die Kommission: Grundsätze und Leitlinien - „Eine bessere Wissensgrundlage für eine bessere Politik" [KOM(2002) 713 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Im Weißbuch zum Europäischen Regieren hat die Kommission angekündigt, sie werde die Leitlinien für die Nutzung von Expertenwissen durch die Kommission veröffentlichen. Die vorliegende Mitteilung erfüllt diese Verpflichtung. Die Kommission bekräftigt die drei Grundprinzipien für Expertenwissen: Qualität, Offenheit und Effizienz. Die Dienststellen der Kommission müssen Expertenwissen in der geeignetsten Form und im Hinblick auf bestmögliche politische Ergebnisse einsetzen. Die Kommission unterstreicht weiter ihre Entschlossenheit, das Vertrauen der Bürger in die Nutzung von Expertenwissen wiederherzustellen, indem sie der Öffentlichkeit Zugang zu Gutachten und Sitzungen von Experten verschafft.

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 „Rahmenbedingungen für die europäischen Regulierungsagenturen" [KOM(2002) 718 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung definiert die Kommission Aufgaben, Einsetzungsmodalitäten und Zusammensetzung der Regulierungsagenturen. Die Agenturen unterliegen der Kontrolle durch die Kommission, den Europäischen Bürgerbeauftragen, das Europäische Parlament, den Rat, den Rechnungshof und den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften.

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 „Ein Rahmen für den Abschluss dreiseitiger Zielverträge durch die Gemeinschaft, die Mitgliedstaaten und deren regionale und lokale Gebietskörperschaften" [KOM(2002) 709 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Diese Mitteilung soll den Begriff des dreiseitigen Vertrags definieren, der im Weißbuch „Europäisches Regieren" genannt wird. Dabei wird unterschieden zwischen dreiseitigen Zielverträgen, die sich aus der Anwendung eines bindenden Rechtsakts der Gemeinschaft ergeben, und dreiseitigen Zielvereinbarungen, die zwischen der Kommission, einem Mitgliedstaat und regionalen und lokalen Gebietskörperschaften außerhalb eines zwingenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmens geschlossen werden. Die Kommission beschreibt die Modalitäten für den Abschluss solcher Vereinbarungen und legt ein Vertrags- bzw. Vereinbarungsmuster vor.

Mitteilung der Kommission vom 11. Dezember 2002 zur besseren Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts [KOM(2002) 725 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission möchte die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verbessern, in erster Linie durch verstärkte Vermeidung von Verstößen. Dazu wird die Kommission die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ausbauen und sie insbesondere bei der Umsetzung von Richtlinien begleiten. Die Kommission wird außerdem ihre Rolle als Hüterin der Verträge auch im Hinblick auf die Verfolgung von Verstößen wahrnehmen. Dazu wird sie sich auf Prioritätskriterien im Hinblick auf die Schwere des jeweiligen Verstoßes stützen. So wird die Nichtumsetzung von Richtlinien als schwerer Verstoß gewertet und in diesem Fall unverzüglich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten vom 20. März 2002 über die Beziehungen zum Beschwerdeführer bei Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht [KOM(2002) 141 endgültig - ABl. C 244 vom 10.10.2002]

In dieser Mitteilung beschreibt die Kommission die Verwaltungsverfahren zugunsten des Beschwerdeführers im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, etwa die Modalitäten der Einreichung einer Beschwerde, den Schutz der personenbezogenen Daten oder die Frist für die Prüfung einer Beschwerde.

Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses 1999/468/EG zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse [KOM(2002) 719 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

In dieser Mitteilung legt die Kommission den Beschluss des Rates zur Komitologie vor. Der Rat akzeptiert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Kontrolle der Durchführungsbefugnisse in den Bereichen, die dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen. Das Regelungsverfahren wird angewendet, wenn die Durchführungsmaßnahmen von allgemeiner Reichweite sind und es um normative Inhalte geht. Das Beratungsverfahren wird angewandt, wenn die Durchführungsmaßnahmen individuelle Bedeutung haben oder Verfahrensmodalitäten des Vollzugs von Basisrechtsakten betreffen.

Letzte Änderung: 21.02.2008