Aktionsplan für bessere Rechtsetzung
Die Vereinfachung des Regelungsumfelds erfordert von allen Europäischen Organen und von den Mitgliedstaaten ein starkes politisches Engagement während des gesamten Gesetzgebungsprozesses. Die vorliegende Mitteilung schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen es auf Dauer möglich sein wird, eine neue Rechtsetzungskultur im Sinne der Verbesserung der Rechtsetzung zu schaffen.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002, Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds" [KOM(2002) 278 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Diese Mitteilung zielt auf die Verbesserung des Regelungsumfelds ab. Zum Ende der Konsultationen hat die Kommission festgestellt, dass eine verbesserte Rechtsetzung während des gesamten Gesetzgebungsprozesses erforderlich ist: von der Ausarbeitung eines Vorschlags der Kommission bis hin zur Durchführung durch die Mitgliedstaaten. Der vorliegende Aktionsplan erläutert die Zuständigkeiten der einzelnen Akteure während des Gesetzgebungsprozesses. Er soll dazu dienen, alle Organe sowie die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, eine bessere Rechtsetzung zu erreichen.
Von der Kommission durchzuführende Maßnahmen
Zunächst strebt die Kommission eine qualitative Verbesserung der Legislativvorschläge an, unter anderem durch folgende Maßnahmen:
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Festlegung von Mindestnormen für die Konsultation bis Ende 2002: Zu diesen Normen würde beispielsweise eine Frist von mindestens sechs Wochen gehören, die die Kommission für solche Konsultationen im Auge fasst, außerdem soll die Beteiligung an diesen Konsultationen erleichtert werden durch die Schaffung einer Anlaufstelle, bei der die Liste der laufenden Konsultationsverfahren eingesehen werden kann;
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Entwicklung von Methoden der Folgenabschätzung zu ihren wichtigen politischen und legislativen Initiativen: Durch Folgenabschätzungen lässt sich ermitteln, ob eine Gesetzgebung auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist oder nicht. Eine Folgenabschätzung erleichtert die Ermittlung des geeignetsten legislativen oder sonstigen Instruments;
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Verstärkung der Begründungen zu ihren Vorschlägen ausgehend von den folgenden fünf Elementen: Konsultationen und Ergebnisse, Folgenabschätzungen, Rechtfertigung der vorgeschlagenen Wahl des Instruments und schließlich Auswirkungen des Vorschlags auf den Haushalt;
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Aufnahme einer Überprüfungsklausel in die Rechtsakte bzw. einer Überprüfungsklausel in die Vorschläge der Kommission, im Sinne einer Aktualisierung der Rechtsvorschriften und der Wahrung der Rechtssicherheit für alle Akteure. Besonders sinnvoll sind solche Überprüfungsklauseln in Bereichen, die einem raschen technologischen Wandel unterliegen.
Zudem wird die Kommission weitere Folgemaßnahmen nach der Verabschiedung und Anwendung von Rechtsakten einführen:
- indem sie das Europäische Parlament und den Rat ermutigt, rasch zu einer Einigung zu gelangen;
- indem sie beim Rat nachdrücklich die Anwendung der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit fordert, wo immer dies vorgesehen ist;
- durch die verstärkte Nutzung der Möglichkeit, einen Vorschlag zurückzuziehen, wenn ein Vorschlag auch nach mehreren Jahren noch nicht von Rat und Europäischem Parlament behandelt wurde oder wenn die vom Europäischen Parlament und/oder Rat vorgenommenen Änderungen den Vorschlag in der Substanz über Gebühr verändern. Sie betont schließlich, dass der Verhandlungsprozess und die von den Organen gefundenen politischen Kompromisse bei der Zurückziehung von Vorschlägen steht berücksichtigt werden;
- durch die Verfolgung von Verstößen. So wird die Kommission demnächst die Kriterien festsetzen, die zur Definition der Prioritäten für die Prüfung eventueller Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht dienen, z. B. die Qualität der Umsetzung von Richtlinien oder auch schwerwiegende Auswirkungen auf das Gemeinschaftsinteresse. Im Übrigen wird die Kommission ihre Kontrolle der Umsetzung verstärken.
Schließlich übernimmt die Kommission die allgemeine Koordination und Durchführung des Aktionsplans, indem sie ein internes Netz „bessere Rechtsetzung" schafft. Dieses Netz bezieht alle Generaldirektionen ein und wird vom Generalsekretariat koordiniert. Es wird vor allem folgende Aufgaben haben:
- Wahrung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit;
- Koordinierung der jährlichen Bewertung der Rechtsetzungsqualität und der Länderberichte;
- außerdem wird es die Kohärenz der Position der Kommission im interinstitutionellen Netz und in den Beziehungen mit den Mitgliedstaaten sicherstellen.
Vorschläge für Maßnahmen des Europäischen Parlaments und des Rates
Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich an der Initiative zur Verbesserung der Rechtsetzungsqualität zu beteiligen, z. B. durch den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung bis Ende 2002. Zunächst schlägt die Kommission den Organen vor, die Nutzung der legislativen Instrumente besser anzupassen. Hierzu wären insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
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Rückbesinnung auf die ursprüngliche Definition von Richtlinie und Verordnung im Vertrag: Das Instrument der Verordnung darf nur dann eingesetzt werden, wenn eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten erforderlich ist; die Richtlinie muss sich auf die Vorgabe eines rechtlichen Rahmens beschränken;
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nach Möglichkeit Rückgriff auf Alternativen zur Rechtsetzung, z. B. Selbstregulierung, freiwillige Vereinbarungen auf sektoraler Ebene, offene Methode der Koordinierung. Die Kommission wird dem Gesetzgeber eine häufigere Nutzung der Ko-Regulierung vorschlagen. Bei diesem Verfahren definieren die beteiligten Parteien die Anwendungsmaßnahmen entsprechend den vom Gesetzgeber vorgegebenen Zielsetzungen. Damit kann der Gesetzgeber sich von Fall zu Fall dazu äußern, ob der Einsatz dieses Instruments sinnvoll ist;
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Verpflichtung der Kommission, ihre Legislativvorschläge nicht unnötig sperrig zu gestalten.
Anschließend werden das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert, sich der Kommission bei ihren Projekte zur Vereinfachung und Straffung des Gemeinschaftsrechts anzuschließen. Zu diesem Zweck müssen sich die Organe auf ein Vereinfachungsprogramm verständigen. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, Strukturen einzurichten, die eigens mit der Vereinfachung der Rechtsetzung beauftragt sind. Auch eine interinstitutionelle Vereinbarung in dieser Angelegenheit wäre wünschenswert. Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgerufen, das Kodifizierungsprogramm durch die Annahme von Kodifizierungsvorschlägen im beschleunigten Verfahren zu unterstützen.
Schließlich sind die Organe der Europäischen Union verantwortlich für die Qualität der angenommenen Rechtsvorschriften. Manche Änderungen, die verabschiedet werden, können durch ihre sprachliche Komplexität oder ihre zu genaue bzw. zu ungenaue Formulierung die Qualität des Rechtsakts selbst beeinträchtigen. Zur Verbesserung von Qualität und Kohärenz des Rechtsakts sollte eine Frist für eine weitere Prüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen vor der endgültigen Verabschiedung eingeführt werden. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, Folgenabschätzungen zu inhaltlichen Änderungen durchzuführen, die in erster Lesung von ihnen vorgenommen wurden.
Aktionen, die die Mitgliedstaaten betreffen
Auch die Mitgliedstaaten müssen sich für die Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsumfelds einsetzen. In diesem Sinne empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten:
- die Gemeinschaftsrechtsakte getreulich und innerhalb der vorgesehenen Frist in eigenes Recht umzusetzen;
- die möglichst frühzeitige Einbeziehung ihrer für die Umsetzung und Anwendung der Richtlinien zuständigen Behörden (auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene) in den Gesetzgebungsprozess ermöglichen;
- Korrespondenten für die Koordinierung der Umsetzung und Anwendung von Gemeinschaftsrechtsakten zu benennen.
Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen vor, z. B.:
- Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen auf elektronischem Wege mithilfe eines einheitlichen Formulars. Parallel dazu sollten die Mitgliedstaaten Entsprechungstabellen einreichen, die einen Abgleich der Umsetzungsmaßnahmen mit dem gemeinschaftlichen Rechtsakt ermöglichen;
- Konsultation und Folgenabschätzung für eventuelle, bei der Umsetzung zusätzlich in die Rechtsakte eingefügte Bestimmungen.
Schaffung einer gemeinsamen Rechtsetzungskultur in der Union
Für den Erfolg dieses Aktionsplans muss die Zielsetzung der Verbesserung der Rechtsetzung in den gesamten legislativen Zyklus integriert werden, von der Erstellung des Vorschlags über die Annahme durch den Gesetzgeber bis hin zur Durchführung durch die Mitgliedstaaten. Die Entwicklung einer gemeinsamen Rechtsetzungskultur in der Union wird schließlich den Bürgern Europas zugute kommen. In diesem Sinne schlägt die Kommission die folgenden Maßnahmen vor:
- Schaffung eines Gesetzgebungsnetzes auf zwei Ebenen: zum einen zwischen den europäischen Institutionen, zum anderen zwischen der Gemeinschaftsebene und den Mitgliedstaaten. Die Kommission schlägt den Gemeinschaftsorganen die Schaffung eines dauerhaften Mechanismus vor, des „internen Netzes für bessere Rechtsetzung", um den vorliegenden Aktionsplan umzusetzen. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaftsebene und den Mitgliedstaaten möchte die Kommission „Korrespondenten für Umsetzung und Anwendung" einsetzen.
- Jährliche Bewertung der Qualität der Rechtsetzung: Die Kommission wird jedes Jahr die Durchführung dieses Aktionsplans bewerten und im jährlichen Wechsel Länderberichte für jeweils eine Gruppe von Ländern erstellen;
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Der Zugang der Bürger zum Gemeinschaftsrecht muss ausgebaut werden, insbesondere durch die Verbesserung des Zugangs der Öffentlichkeit zu EUR-Lex, durch den Aufbau von Internetforen und durch die Mobilisierung der herkömmlichen Kontaktstellen.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2002 „Europäisches Regieren: Bessere Rechtsetzung." [KOM(2002) 0275 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Diese Mitteilung ergänzt den Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds". Sie zielt darauf ab, die Exekutivqualitäten der Union mithilfe einiger Initiativen zu stärken:
- Klärung der Durchführungszuständigkeiten: Die Kommission schlägt vor, die Regeln der Komitologie klarer zu gestalten, insbesondere die Aufgaben der einzelnen Organe eindeutig zu definieren. Das Europäische Parlament sollte in die Komitologie einbezogen werden, vor allem bei der Durchführung von Entscheidungen im Mitentscheidungsverfahren;
- Schaffung eines Rahmens für die Einrichtung europäischer Agenturen: Die Kommission wird dem Parlament und dem Rat eine interinstitutionelle Vereinbarung in dieser Angelegenheit vorschlagen;
- Berücksichtigung der regionalen, städtischen und lokalen Rahmenbedingungen: Die regionalen oder kommunalen Gebietskörperschaften sowie die Mitgliedstaaten werden die Gelegenheit haben, mit der Kommission Pilotverträge im Hinblick auf die Verfolgung gemeinschaftlicher Zielsetzungen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung abzuschließen;
- Ein neues Konzept für die Kontrolle der Rechtsanwendung: Die Kommission wird in Zukunft stärker auf Verzögerungen bei der Durchführung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen achten.
Die Mitteilung bekräftigt die Bedeutung der Gemeinschaftsmethode als Teil des Fundaments unserer Europäischen Union. Für die Reform des Europäischen Regierens, eine „stille Revolution unserer Handlungsweisen", ist es erforderlich, dass die Organe die Verteilung der Zuständigkeiten untereinander konsolidieren und klären.
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire [KOM(2003) 71 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
Diese Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zu dem Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds". Seit der Gründung der Gemeinschaft ist der gemeinschaftliche Besitzstand noch nie vollständig überprüft worden. Die Kommission schlägt einen Aktionsrahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands vor und setzt dazu die folgenden sechs Ziele:
- Vereinfachung des Acquis
- Vollständige Konsolidierung des Acquis und ständige Aktualisierung
- Überarbeitung der Organisation und Präsentation des Acquis
- Sicherung der Transparenz und wirksame Überwachung auf politischer und fachlicher Ebene
- Erarbeitung einer wirksamen Umsetzungsstrategie
Letzte Änderung: 28.02.2007