Aktionsplan für bessere Rechtsetzung

Die Vereinfachung des Regelungsumfelds erfordert von allen Europäischen Organen und von den Mitgliedstaaten ein starkes politisches Engagement während des gesamten Gesetzgebungsprozesses. Die vorliegende Mitteilung schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen es auf Dauer möglich sein wird, eine neue Rechtsetzungskultur im Sinne der Verbesserung der Rechtsetzung zu schaffen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 5. Juni 2002, Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds" [KOM(2002) 278 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Diese Mitteilung zielt auf die Verbesserung des Regelungsumfelds ab. Zum Ende der Konsultationen hat die Kommission festgestellt, dass eine verbesserte Rechtsetzung während des gesamten Gesetzgebungsprozesses erforderlich ist: von der Ausarbeitung eines Vorschlags der Kommission bis hin zur Durchführung durch die Mitgliedstaaten. Der vorliegende Aktionsplan erläutert die Zuständigkeiten der einzelnen Akteure während des Gesetzgebungsprozesses. Er soll dazu dienen, alle Organe sowie die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, eine bessere Rechtsetzung zu erreichen.

Von der Kommission durchzuführende Maßnahmen

Zunächst strebt die Kommission eine qualitative Verbesserung der Legislativvorschläge an, unter anderem durch folgende Maßnahmen:

Zudem wird die Kommission weitere Folgemaßnahmen nach der Verabschiedung und Anwendung von Rechtsakten einführen:

Schließlich übernimmt die Kommission die allgemeine Koordination und Durchführung des Aktionsplans, indem sie ein internes Netz „bessere Rechtsetzung" schafft. Dieses Netz bezieht alle Generaldirektionen ein und wird vom Generalsekretariat koordiniert. Es wird vor allem folgende Aufgaben haben:

Vorschläge für Maßnahmen des Europäischen Parlaments und des Rates

Die Kommission fordert das Europäische Parlament und den Rat auf, sich an der Initiative zur Verbesserung der Rechtsetzungsqualität zu beteiligen, z. B. durch den Abschluss einer interinstitutionellen Vereinbarung bis Ende 2002. Zunächst schlägt die Kommission den Organen vor, die Nutzung der legislativen Instrumente besser anzupassen. Hierzu wären insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

Anschließend werden das Europäische Parlament und der Rat aufgefordert, sich der Kommission bei ihren Projekte zur Vereinfachung und Straffung des Gemeinschaftsrechts anzuschließen. Zu diesem Zweck müssen sich die Organe auf ein Vereinfachungsprogramm verständigen. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, Strukturen einzurichten, die eigens mit der Vereinfachung der Rechtsetzung beauftragt sind. Auch eine interinstitutionelle Vereinbarung in dieser Angelegenheit wäre wünschenswert. Das Europäische Parlament und der Rat werden aufgerufen, das Kodifizierungsprogramm durch die Annahme von Kodifizierungsvorschlägen im beschleunigten Verfahren zu unterstützen.

Schließlich sind die Organe der Europäischen Union verantwortlich für die Qualität der angenommenen Rechtsvorschriften. Manche Änderungen, die verabschiedet werden, können durch ihre sprachliche Komplexität oder ihre zu genaue bzw. zu ungenaue Formulierung die Qualität des Rechtsakts selbst beeinträchtigen. Zur Verbesserung von Qualität und Kohärenz des Rechtsakts sollte eine Frist für eine weitere Prüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen vor der endgültigen Verabschiedung eingeführt werden. Die Kommission schlägt dem Europäischen Parlament und dem Rat vor, Folgenabschätzungen zu inhaltlichen Änderungen durchzuführen, die in erster Lesung von ihnen vorgenommen wurden.

Aktionen, die die Mitgliedstaaten betreffen

Auch die Mitgliedstaaten müssen sich für die Verbesserung und Vereinfachung des Regelungsumfelds einsetzen. In diesem Sinne empfiehlt die Kommission den Mitgliedstaaten:

Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten konkrete Maßnahmen vor, z. B.:

Schaffung einer gemeinsamen Rechtsetzungskultur in der Union

Für den Erfolg dieses Aktionsplans muss die Zielsetzung der Verbesserung der Rechtsetzung in den gesamten legislativen Zyklus integriert werden, von der Erstellung des Vorschlags über die Annahme durch den Gesetzgeber bis hin zur Durchführung durch die Mitgliedstaaten. Die Entwicklung einer gemeinsamen Rechtsetzungskultur in der Union wird schließlich den Bürgern Europas zugute kommen. In diesem Sinne schlägt die Kommission die folgenden Maßnahmen vor:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission vom 6. Juni 2002 „Europäisches Regieren: Bessere Rechtsetzung." [KOM(2002) 0275 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung ergänzt den Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds". Sie zielt darauf ab, die Exekutivqualitäten der Union mithilfe einiger Initiativen zu stärken:

Die Mitteilung bekräftigt die Bedeutung der Gemeinschaftsmethode als Teil des Fundaments unserer Europäischen Union. Für die Reform des Europäischen Regierens, eine „stille Revolution unserer Handlungsweisen", ist es erforderlich, dass die Organe die Verteilung der Zuständigkeiten untereinander konsolidieren und klären.

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire [KOM(2003) 71 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Diese Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zu dem Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds". Seit der Gründung der Gemeinschaft ist der gemeinschaftliche Besitzstand noch nie vollständig überprüft worden. Die Kommission schlägt einen Aktionsrahmen zur Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands vor und setzt dazu die folgenden sechs Ziele:

Letzte Änderung: 28.02.2007