Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 14. November 2006 – Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union [KOM(2006) 689 endg.– Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Kommission hat 2005 das Programm zur Verbesserung der Rechtsetzung aufgelegt, um die bestehenden und kommenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen und somit klarer und wirksamer zu gestalten. Mit der vorliegenden Mitteilung sollen die Fortschritte seit 2005 sowie die noch durchzuführenden Maßnahmen bewertet werden. Die Verbesserung der Rechtsetzung bedeutet zunächst die Modernisierung der bestehenden Rechtsvorschriften, beinhaltet jedoch auch eine bessere Vorbereitung der Vorschläge sowie schließlich die Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften. In diesem Sinne hat die Kommission sechs umfangreiche Initiativen auf den Weg gebracht, die sie in diesen strategischen Überlegungen auswertet.

Vereinfachung der Rechtsvorschriften

Die Kommission betrachtet die Vereinfachung als eine der wichtigsten Prioritäten ihres Programms zur Verbesserung der Rechtsetzung. Es wurden bereits große Fortschritte erzielt, insbesondere im Bereich Zoll oder auch Abfallrecycling. Die Kommission hat jetzt ihr fortlaufendes Vereinfachungsprogramm aktualisiert, das weitere Initiativen beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft und Fischerei, in Bezug auf Etikettierung und im Bereich der Statistik vorsieht. Die Bemühungen um die Vereinfachung der Rechtsvorschriften und zur Erleichterung der Annahme von Vereinfachungsvorschlägen müssen jedoch fortgesetzt werden. Daher schlägt die Kommission Folgendes vor:

Auch die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, ihre eigenen Vereinfachungsprogramme durchzuführen. Die Kommission weist besonders auf die Rechtstexte zur Umsetzung von Gemeinschaftsrichtlinien hin, bei denen es teilweise zu einer Überregulierung * kommt, die im Gemeinschaftsrecht nicht vorgesehen war.

Verringerung der Verwaltungslasten

Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, die bürokratischen Zwänge für die Unternehmen zu lockern. Vor der Formulierung ihres Vorschlags untersucht die Kommission mithilfe einer Folgenabschätzung, ob ein solcher Vorschlag nicht sinnlose Verwaltungslasten * mit sich brächte. Die Kommission hat eine einheitliche Methode für die Bewertung von Verwaltungskosten entwickelt und sich zum vorrangigen Ziel gesetzt, die durch die bestehenden Rechtsvorschriften hervorgerufenen Verwaltungslasten zu verringern. Daher schlägt sie einen ehrgeizigen Aktionsplan für die Verringerung der Verwaltungslasten vor, dessen Zielsetzung die Verringerung der Verwaltungslasten um 25 % bis 2012 ist. Außerdem schlägt sie vor, die für die Kosten zuständige Stelle genauer zu bestimmen, um die Bereiche zu ermitteln, in denen auf europäischer Ebene gehandelt werden muss, sowie die Bereiche, in denen ein Eingreifen der Mitgliedstaaten erforderlich ist.

Kodifizierung und Aufhebung überholter Rechtsvorschriften

Die Kodifizierung * trägt zur Reduzierung des Umfangs des Gemeinschaftsrechts bei und sorgt damit für mehr Transparenz und eindeutigere Vorschriften. Das Kodifizierungsprogramm der Kommission erfasst etwa 500 Rechtsakte in sämtlichen Bereichen (siehe KOM(2006) 690 endgültig, Anhang 2 (pdf). Durch die vorgesehenen 500 Kodifizierungen würden bis 2008 insgesamt etwa 2 000 Rechtsakte ersetzt. Künftig müssen Rechtsakte, die ersetzt oder kodifiziert wurden, aufgehoben werden. Die Kommission wird das 2003 eingeleitete Screening fortsetzen und fordert den Rat und das Europäische Parlament auf, die hinfällig gewordenen Rechtsakte im beschleunigten Verfahren aufzuheben.

Folgenabschätzungen

Die Kommission hat Folgenabschätzungen für ihre wichtigsten politischen Vorschläge durchgeführt, um zu entscheiden, ob sich eine Verbesserung der Rechtsetzung lohnt oder nicht. Diese Folgenabschätzungen führten zu der Schlussfolgerung, dass rechtsverbindliche Maßnahmen in bestimmten Bereichen nicht erforderlich sind, wie bei Biomasse, städtischer Umwelt oder Urheberrechten in der Online-Musikbranche. Ein wichtiger neuer Aspekt für die Verbesserung der Beschlussfassung der Kommission ist die Einsetzung eines Ausschusses für Folgenabschätzung. Die Kommission fordert auch die anderen Organe auf, Folgenabschätzungen für ihre Vorschläge zu erstellen. Schließlich hofft die Kommission, dass die Initiativen der Mitgliedstaaten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen systematisch Gegenstand von Folgenabschätzungen sein werden.

Sichtung anhängiger Vorschläge *

Die anhängigen Vorschläge stehen bisweilen nicht im Einklang mit den politischen Prioritäten der Kommission. Bei ihrem Amtsantritt Ende 2004 hat die derzeitige Kommission daher 68 anhängige Vorschläge zurückgezogen. Sie wird auch weiterhin die anhängigen Vorschläge sichten und gegebenenfalls zurückziehen. Sie ist der Auffassung, dass jede neue Kommission grundsätzlich während der ersten sechs Monate nach Amtsantritt ähnlich verfahren sollte.

Anwendung des EU-Rechts

Eine Verbesserung der Rechtsetzung bedeutet auch, für die Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zu sorgen. Hierzu bedarf es einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten, insbesondere bei der Umsetzung der Richtlinien. Die Zielsetzung der Anwendung der europäischen Rechtsvorschriften wird zu häufig nicht erreicht. Anstatt rechtliche Schritte einzuleiten, schlägt die Kommission ein präventives Vorgehen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten bereits zu Beginn des Umsetzungsverfahrens vor. Sie regt an, dass die Mitgliedstaaten Entsprechungstabellen erstellen, aus denen hervorgeht, welche innerstaatlichen Vorschriften jeweils welchen Bestimmungen einer Richtlinie entsprechen. Wenn die Prävention versagt, wird die Kommission eine rasche Korrektur der wichtigsten Arten von Fällen vorsehen. Außerdem wird sie alternative Problemlösungsinstrumente einführen, wie z. B. SOLVIT. Sie wird zudem systematischer über die Anwendung des EU-Rechts informieren.

Die Kommission wird die Verbesserung der Rechtsetzung mit Entschlossenheit vorantreiben. Doch auch der Rat, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen ihren Beitrag zur Verbesserung der Rechtsetzung in Europa leisten. Die Mitgliedstaaten haben ihre diesbezüglichen Initiativen bereits deutlich ausgebaut, insbesondere im Hinblick auf die Senkung der Verwaltungskosten. Beträchtliche Fortschritte sind vor allem noch bei der Vereinfachung der Rechtsvorschriften möglich.

Schlüsselbegriffe des Rechtsakts

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Zweite strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union [KOM(2008) 32 endgültig – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Aus den zweiten strategischen Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung geht hervor, dass die Strategie zur Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen bereits Früchte trägt. Die Kommission wird ihre Arbeiten mit unvermindertem Elan fortsetzen und stellt in dieser Mitteilung die nächsten Schritte wie den Ausbau des Systems der Folgenabschätzungen oder auch Fortschritte im fortlaufenden Vereinfachungsprogramm sowie im Aktionsprogramm zur Verringerung der Verwaltungslasten vor.

Letzte Änderung: 30.05.2008