Zuständigkeit und anzuwendendes Recht in Erbsachen und das Europäische Nachlasszeugnis

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 über Erbsachen und zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

WICHTIGE ECKPUNKTE

Anwendungsbereich

Diese Verordnung ist auf alle zivilrechtlichen Aspekte der Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwenden.

Sie gilt nicht für:

Die Verordnung gilt nicht für Bereiche des Zivilrechts, die nicht die Rechtsnachfolge von Todes wegen betreffen, beispielsweise das eheliche Güterrecht, Zuwendungen und Rentenpläne.

Zuständigkeit und anzuwendendes Recht

Das anzuwendende Recht regelt zum Beispiel:

Anerkennung und Vollstreckung

Durch die Anwendung des Rechts eines einzigen Landes durch eine einzige Behörde auf grenzüberschreitende Erbfälle werden Parallelverfahren mit möglicherweise einander widersprechenden gerichtlichen Entscheidungen vermieden. Gleichzeitig wird gewährleistet, dass in einem EU-Land erlassene Entscheidungen EU-weit anerkannt werden, ohne dass besondere Verfahren erforderlich sind. Entscheidungen, die in dem EU-Land vollstreckbar sind, in dem sie erlassen wurden, sind in einem anderen EU-Land vollstreckbar, wenn sie, auf Antrag des Berechtigten, vom örtlich zuständigen Gericht für vollstreckbar erklärt worden sind.

Europäisches Nachlasszeugnis

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 5. Juli 2012 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website des Europäischen Justizportals erhältlich.

Europäisches Nachlasszeugnis (Europäisches Justizportal)

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. L 201 vom 27.7.2012, S. 107-134)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1329/2014 der Kommission vom 9. Dezember 2014 zur Festlegung der Formblätter nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ABl. L 359 vom 16.12.2014, S. 30-84). Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 25.01.2016



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).