Eine globale europäische Migrationspolitik

Die Kommission stellt eine Reihe von Maßnahmen zur Einführung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik vor, die auf einer größeren Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten gründet und es der Europäischen Union (EU) ermöglicht, besser den Herausforderungen der Migration zu begegnen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 4. Mai 2011 „Mitteilung zur Migration“ [KOM(2011) 248 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die arabischen Revolutionen im Frühjahr 2011 haben zu einem erheblichen Zustrom an Einwanderern aus dem südlichen Mittelmeerraum geführt, die über die Küsten Italiens und Maltas illegal in die Europäische Union (EU) eingereist sind. Die EU hat Sofortmaßnahmen ergriffen, um auf diese Situation reagieren zu können. Diese Ereignisse haben jedoch die Grenzen der EU-Mittel im Bereich der Migrationspolitik und die Notwendigkeit einer größeren Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten deutlich gemacht.

Die Kommission stellt daher Initiativen für die Einrichtung einer umfassenden europäischen Migrationspolitik vor, die besser in der Lage ist, den Herausforderungen der Migration zu begegnen. Diese Politik muss im Einklang mit der europäischen Tradition stehen, Asyl und Schutz zu gewähren, und dabei gleichzeitig das unrechtmäßige Überschreiten der Grenzen verhindern.

Verschiedene Aspekte der Migration werden behandelt:

Die Kontrolle an den EU-Außengrenzen muss wirksam sein, ein hohes Sicherheitsniveau gewährleisten und dabei gleichzeitig die Einreise berechtigter Personen in die EU ermöglichen. Die Kommission möchte die vorhandenen gemeinsamen Regeln stärken. Insbesondere plant sie die Einrichtung einer europäischen Grenzschutztruppe. Darüber hinaus betont sie die Wichtigkeit einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und des Austauschs operativer Informationen bei Zwischenfällen an den Außengrenzen insbesondere mit Hilfe des Grenzüberwachungssystems EUROSUR. Auch die operativen Kapazitäten der Frontex-Agentur müssen verstärkt werden.

Die Bewertung der Anwendung der Schengen-Vorschriften durch die Mitgliedstaaten muss auf EU-Ebene unter Federführung der Kommission und mit Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und FRONTEX erfolgen. Des Weiteren plant die Kommission die Einrichtung eines Mechanismus, mit dem auf europäischer Ebene über die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen entschieden wird.

Zur Unterbindung der irregulären Einwanderung betont die Kommission die Notwendigkeit einer ausgewogenen und wirksamen europäischen Rückkehrpolitik (Rücksendung illegaler Einwanderer, die keines internationalen Schutzes bedürfen, in ihr Heimatland). Sie bekräftigt, dass alle Mitgliedstaaten die Rückführungsrichtlinie mit gemeinsamen Normen und Verfahren für die Rückkehr illegal aufhältiger Einwanderer sowie die Richtlinie, die Sanktionen gegen die Beschäftigung Drittstaatsangehöriger ohne rechtmäßigen Aufenthalt vorsieht, in nationales Recht umsetzen müssen. Darüber hinaus erkennt sie die Wirksamkeit der EU-Rückübernahmeabkommen mit Drittländern an, ist aber der Ansicht, dass diese im Rahmen der Beziehungen der EU mit den betreffenden Staaten global betrachtet und mit Anreizen einhergehen müssen, die die Länder bei der Umsetzung unterstützen.

Die Kommission setzt sich für eine besser organisierte Mobilität auf der Grundlage der Zusammenarbeit (zwischen den europäischen Frontex-Behörden und Europol sowie zwischen den nationalen Zoll- und Polizeibehörden) und der neuen Technologien ein. Mit einem europäischen Erfassungssystem für die Ein- und Ausreise könnten den Behörden insbesondere die Daten über Grenzüberschreitungen von Drittstaatsangehörigen zugänglich machen. Mit einem Registrierungsprogramm für Reisende könnten die Grenzkontrollen für Personen, die häufig reisen, automatisiert werden.

Auch die Visumpolitik ist ein wichtiges Instrument im Bereich der Mobilität. Um jeden Missbrauch einer Visaliberalisierung zu vermeiden, schlägt die Kommission die Einführung einer Schutzklausel vor, auf deren Grundlage die Visumpflicht für Drittstaatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehend wiedereingeführt werden kann.

Gleichzeitig räumt die Union ein, dass Migranten für die EU unverzichtbare Arbeitskräfte sind, sowohl um dem Arbeitskräftemangel in bestimmten Bereichen zu begegnen als auch als hochqualifizierte Arbeitskräfte. Daher müssen ihre Qualifikationen anerkannt und die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Die Kommission hofft, bei dem Projekt eines einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitstitels voranzukommen, der Ausländer berechtigt, in einem Mitgliedstaat zu wohnen und zu arbeiten und fordert die EU-Staaten auf, die europäische Blue-Card-Richtlinie, die die Einstellung hochqualifizierter Arbeitskräfte erleichtert, in nationales Recht umzusetzen. Darüber hinaus hat sie Vorschläge zum Thema Saisonarbeitnehmer und innerbetrieblich versetzte Arbeitnehmer vorgelegt. Damit Migranten klare und praktische Informationen erhalten, richtet die Kommission dieses Jahr ein EU-Zuwanderungsportal ein.

Ferner muss bei der Integration der Migranten in der europäischen Gesellschaft ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Rechten der Migranten und der Achtung der Gesetze und der Kultur ihres aufnehmenden Landes bestehen. Sie erfordert Anstrengungen sowohl von Seiten der Migranten als auch der aufnehmenden Länder. Eine erfolgreiche Integration ist von zentraler Bedeutung, um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Einwanderung für Einzelpersonen ebenso wie für die Gesellschaft auszuschöpfen. Die Kommission legte im Juli 2011 eine Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen vor.

Die Einführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems muss bis 2012 abgeschlossen sein. Es soll die Unterschiede zwischen den EU-Ländern in Bezug auf die Ergebnisse der Asylanträge verringern und gemeinsame Rechte und Verfahren sowie die Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention gewährleisten. Das Europäische Unterstützungsbüro für Flüchtlingsfragen wird die Zusammenarbeit in diesem Bereich verstärken.

Die Kommission bekräftigt, dass die Neuansiedlung von Flüchtlingen (dauerhafte Neuansiedlung eines Flüchtlings mit nachgewiesenem Schutzbedarf in einem Mitgliedstaat) ein wichtiger Bestandteil der europäischen Flüchtlingspolitik werden muss.

Die Fragen im Zusammenhang mit der Migration müssen in die globalen Außenbeziehungen der EU einbezogen werden. Ein besseres Gleichgewicht muss gefunden werden zwischen der Organisation der legalen Migration, der Bekämpfung der irregulären Migration sowie der Optimierung der Vorteile der Migration für beide Seiten und Nutzung zum Zwecke der Entwicklung. Die menschliche Dimension muss durch einen migrantenzentrierten Ansatz gestärkt werden.

Die Union hat den Ländern des südlichen Mittelmeerraums einen strukturierten Dialog über Migration vorgeschlagen, um Mobiliätspartnerschaften einzurichten, die den Zugang ihrer Bürger zum EU-Hoheitsgebiet erleichtern soll, wenn sie zur Steuerung der Migrationsströme beitragen. Die Kommission überprüft außerdem ihre Nachbarschaftspolitik mit diesen Ländern.

Letzte Änderung: 09.10.2011