Rechte der Opfer von Straftaten (Vorschlag)

Die Kommission schlägt Mindeststandards für die Rechte der Opfer von Verbrechen vor. Der Richtlinienvorschlag soll gewährleisten, dass den spezifischen Bedürfnissen von Opfern während des Strafverfahrens Rechnung getragen wird, unabhängig von der Art der Straftat oder dem Ort des Geschehens in der Europäischen Union (EU).

VORSCHLAG

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie für die Opferhilfe [KOM(2011) 275 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission schlägt eine Richtlinie vor, die Opfern * von Verbrechen in allen Ländern der Europäischen Union (EU) das gleiche Schutzniveau, die gleiche Unterstützung und den gleichen Zugang zur Justiz gewährleisten soll. Diese Richtlinie wird den Rahmenbeschluss 2001/220/JI über die Stellung des Opfers im Strafverfahren ersetzen und ist Teil eines Maßnahmenpakets, mit dem die Rechte der Opfer gestärkt werden sollen.

Diese Richtlinie erkennt nicht nur die Personen als Opfer an, die Leidtragende einer Straftat sind, sondern auch bestimmte Familienangehörige *, wenn die Person infolge einer Straftat ums Leben gekommen ist.

Information und Hilfe für die Opfer

Damit die Opfer ihre Rechte geltend machen können, müssen sie in einer für sie verständlichen Form ausreichend informiert werden. Zudem müssen sie Zugang zu psychologischen und praktischen Hilfsdiensten haben. Der Vorschlag soll Folgendes gewährleisten:

Teilnahme der Opfer am Strafverfahren

Die Opfer haben ein berechtigtes Interesse daran, dass Recht gesprochen wird. Außerdem müssen sie an dem sie betreffenden Strafverfahren teilnehmen. Zu diesem Zweck sieht der Vorschlag der Kommission vor, dass eine Reihe von Rechten der Opfer gewährleistet sein müssen:

Schutz der Opfer und Anerkennung der besonderen Schutzbedürftigkeit

Die Kommission schlägt Maßnahmen zum Schutz der Opfer und ihrer Familien vor Vergeltungsmaßnahmen und Einschüchterung durch den Straftäter vor. So sollen die Behörden dafür Sorge tragen, dass ein Zusammentreffen mit dem Straftäter möglichst verhindert wird, insbesondere in den Gebäuden, in denen das Strafverfahren verhandelt wird.

Während der Ermittlungen sollen die Opfer schnell und nicht häufiger als erforderlich vernommen werden. Falls sie es wünschen, können sie von einem rechtlichen Vertreter oder einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Die Privatsphäre der Opfer sowie die ihrer Familien muss geschützt werden.

Der Vorschlag erkennt an, dass das Risiko für manche Personen, in einem Strafverfahren weiterem Leid ausgesetzt zu sein, besonders groß ist. Diesen besonders schutzbedürftigen Opfern stehen nach einer individuellen Begutachtung bestimmte Rechte und Dienste zu. Kinder, Menschen mit Behinderung, Opfer sexueller Gewalt und Opfer von Menschenhandel gelten laut diesem Vorschlag als schutzbedürftige Opfer.

Damit die Justizbediensteten, das Personal der Polizei und Personen, die Opferhilfe leisten, besser auf die Bedürfnisse der Opfer eingehen können, muss gewährleistet sein, dass sie eine angemessene Schulung erhalten.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

Bezug

Vorschlag

Amtsblatt

Verfahren

KOM(2011) 275

-

2011/129/COD

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen [KOM(2011) 276 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. Die vorgeschlagene Verordnung zielt darauf ab, dass jede von einem Mitgliedstaat erlassene Schutzmaßnahme innerhalb der EU durch die Verwendung eines standardisierten, mehrsprachigen Formulars und ohne weitere Formalitäten anerkannt wird. Mitentscheidungsverfahren (2011/0130/COD)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 18. Mai 2011: Stärkung der Opferrechte in der Europäischen Union [KOM(2011) 274 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Letzte Änderung: 11.07.2011