Maßnahme zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit leichten Waffen
Als Beitrag zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg sieht dieser Beschluss die Entwicklung von Software, Prototypen für Implementierungssysteme und Schulungsprogrammen vor, um Informationen über verdächtige Luftfrachtgesellschaften zu überwachen und auszutauschen.
RECHTSAKT
Beschluss 2010/765/GASP des Rates vom 2. Dezember 2010 über eine Maßnahme der EU zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg.
ZUSAMMENFASSUNG
Dieser Beschluss legt Projekte auf der Ebene der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg fest. Dies ist Teil der Durchführung der Strategie der EU betreffend Kleinwaffen und leichte Waffen. Die Projekte sollen Folgendes verbessern:
Projekt 1: Softwarepaket und Informationssystem für das Luftfracht-Risikomanagement
Das Projekt soll die Überwachung verdächtiger Luftfrachtgesellschaften durch Krisenbewältigungsmissionen, internationale Behörden und nationale Behörden von Drittländern und EU-Mitgliedstaaten, das Verbot verdächtiger Verbringungen von Kleinwaffen und leichten Waffen auf dem Luftweg und den sicheren Austausch von Informationen über Luftfrachtgesellschaften zwischen den Mitgliedstaaten verbessern. Es beinhaltet:
Projekt 2: Veröffentlichungen und Schulungen zu Methoden des Luftfracht-Risikomanagements
Dieses Projekt soll die Sensibilisierung der zuständigen Mitarbeiter für bewährte Praktiken bei der Überwachung, Aufdeckung und Risikomanagementanalyse in Bezug auf verdächtige Luftfrachtgesellschaften, die Standardisierung dieser bewährten Praktiken sowie die Entwicklung bewährter Praktiken zur Koordination von Informationen verbessern. Im Rahmen des Projekts werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
Durchführung der Projekte
Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Hoher Vertreter) zuständig. Die fachlich-technische Durchführung dieser Projekte ist Aufgabe des Stockholmer Instituts für Internationale Friedensforschung (SIPRI). Die Kommission schließt ein Finanzierungsabkommen mit dem SIPRI, um die Verwaltung der für die Durchführung des Projekts bestimmten Mittel (900.000 EUR) wirksam zu beaufsichtigen.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet entweder 24 Monate nach Abschluss des Finanzierungsabkommens oder, wenn kein Finanzierungsabkommen geschlossen wird, sechs Monate nach seinem Erlass.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 2010/765/GASP |
2.12.2010 |
- |
ABl. L 327 vom 11.12.2010 |
Letzte Änderung: 22.02.2011