EU-Strategie der inneren Sicherheit

EU-Strategie der inneren Sicherheit - KOM(2010) 673 endgültig

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - EU-Strategie der inneren Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa (KOM(2010) 673 endg. vom 22.11.2010)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Sie hat das Ziel, die Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (EU) umzusetzen. Mit einer Schwerpunktsetzung auf organisiertem Verbrechen, Terrorismus, Cyberkriminalität, Grenzsicherheit und Katastrophen werden in ihr spezifische Maßnahmen für den Zeitraum 2011-14 vorgeschlagen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Europäische Rat hat die Strategie der inneren Sicherheit(ISS) der Europäischen Union (EU) auf seinem Treffen am 25. und 26. März 2010 gebilligt. Die Strategie legt die Herausforderungen, Grundsätze und Leitlinien für den Umgang mit Bedrohungen im Zusammenhang mit organisiertem Verbrechen, Terrorismus und natürlichen sowie vom Menschen verursachten Katastrophen dar.

Die Mitteilung enthält fünf strategische Ziele sowie auf die einzelnen Ziele ausgelegte Maßnahmen zur Bewältigung der dringlichsten Herausforderungen und zur Erhöhung der Sicherheit in der EU.

Schwächung internationaler krimineller Netzwerke

Für die Bekämpfung des Verbrechens ist es notwendig, dass die kriminellen Netzwerke geschwächt und den Straftätern die finanziellen Anreize genommen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Aufdeckung und Zerschlagung krimineller Netzwerke: Vorschläge für einen Rechtsakt über die Erfassung und Verwendung von Fluggastdaten, für die Änderung der Geldwäscherichtlinien und für Leitlinien zur Nutzung von Bankkontenregistern zum Aufspüren von Schwarzgeldtransaktionen, Erstellung einer Strategie zur Erfassung und Verwendung von Informationen durch die Strafverfolgungs- und Justizbehörden, verstärkter Rückgriff auf gemeinsame Operationen und gemeinsame Ermittlungsteams sowie Verbesserungen bei der Anwendung des Europäischen Haftbefehls;

Schutz der Wirtschaft vor krimineller Infiltration: Annahme eines Vorschlags für die Unterstützung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten und deren Überwachung, Einrichtung eines Netzes nationaler Kontaktstellen und Ergreifen von Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte an geistigem Eigentum;

Einziehung von Erträgen aus Straftaten: Vorschlag eines Rechtsakts zur Verbesserung der Bestimmungen über die Einziehung, Einrichtung nationaler Vermögensabschöpfungsstellen und Entwicklung von Indikatoren für ihre Bewertung sowie Vorlage eines Leitfadens mit bewährten Praktiken, mit denen verhindert werden kann, dass Straftäter beschlagnahmtes Vermögen zurückerwerben.

Maßnahmen gegen Terrorismus, Radikalisierung und die Rekrutierung von Terroristen

Da die vom Terrorismus ausgehende Bedrohung ständig neue Formen annimmt, müssen sich auch die europäischen Bekämpfungsstrategien ändern, um den Terroristen weiterhin einen Schritt voraus zu sein. Daher sind ein kohärenter europäischer Ansatz und präventive Maßnahmen erforderlich:

Einbindung der Bevölkerung in die Verantwortung zur Verhinderung von Radikalisierung und Rekrutierung von Terroristen: Schaffung eines EU-Aufklärungsnetzwerks gegen Radikalisierung, Organisation einer Ministerkonferenz zum Thema der Prävention von Radikalisierung und Rekrutierung sowie Verfassen eines Handbuchs zur Unterstützung der Bemühungen der Mitgliedstaaten;

Unterbindung der Geld- und Materialbeschaffung durch Terroristen und Überwachung ihrer Transaktionen: Vorlage eines Rahmens zum Einfrieren von Vermögen und zur Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus, legislative und nichtlegislative Maßnahmen zur Umsetzung der Aktionspläne zu Explosivstoffen und zu chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen sowie Erstellung eines Konzepts für die Extraktion und Auswertung von Finanztransaktionsdaten in der EU;

Schutz der Verkehrsträger: Weiterentwicklung des EU-Konzepts für die Flug- und Seeverkehrssicherheit.

Besserer Schutz der Bürger und Unternehmen im Cyberspace

Die rasche Entwicklung der Informationstechnologien bringt auch neue Formen der Bedrohung hervor. Um die Cyberkriminalität zu bekämpfen, müssen die Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zusammenarbeiten und weitere Maßnahmen ergreifen:

Aufbau von Kapazitäten bei der Strafverfolgung und in der Justiz: Errichtung eines Zentrums für Cyberkriminalität zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der EU sowie Aufbau von Kapazitäten der Mitgliedstaaten für Ermittlungen und strafrechtliche Verfolgung;

Zusammenarbeit mit der Industrie zur Aktivierung und zum Schutz der Bürger: Entwicklung eines Meldesystems für im Cyberspace begangene Straftaten und Erstellung von Richtlinien für die Zusammenarbeit beim Vorgehen gegen illegale Internet-Inhalte;

Verbesserung des Reaktionsvermögens gegenüber Cyberangriffen: Aufbau eines Netzes von Computer-Notfallteams (CERT) auf nationaler und auf europäischer Ebene sowie eines Europäischen Informations- und Warnsystems (EISAS).

Erhöhung der Sicherheit durch Maßnahmen an den Außengrenzen

Im Bereich des Personenverkehrs kann die EU die Strategie für ein integriertes Grenzmanagement gleichzeitig auf die Steuerung der Migration und auf Kriminalitätsbekämpfung ausrichten. Die Instrumente zur Erhöhung der Sicherheit bezüglich des Warenverkehrs ergänzen einander ebenfalls und werden kontinuierlich weiterentwickelt, um der immer raffinierter vorgehenden organisierten Kriminalität Herr zu werden. In Übereinstimmung damit werden die folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

volle Ausschöpfung des EUROSUR-Potenzials: Die vollständige Umsetzung von EUROSUR ist durchzuführen, um das Leben von Migranten zu retten und die Bedrohung durch Kriminalität an den Grenzen der EU zu verhindern.;

Verstärkung des Frontex-Beitrags zur Kriminalitätsbekämpfung an den Außengrenzen: Erstellung jährlicher Berichte über bestimmte Arten der grenzüberschreitenden Kriminalität als Grundlage für gemeinsame Operationen;

Entwicklung eines gemeinsamen Risikomanagements für den die EU-Außengrenzen überschreitenden Warenverkehr: Verbesserungen auf EU-Ebene bei der Ermittlung von Risiken und bei deren Analyse;

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden: Entwicklung gemeinsamer Risikoanalysen auf nationaler Ebene, verbesserte Koordination der Grenzkontrollen nationaler Behörden und Erarbeitung vorbildlicher Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden.

Verbesserung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

Die sektorübergreifenden Bedrohungen durch natürliche und vom Menschen verursachte Krisen und Katastrophen erfordern Verbesserungen an den althergebrachten Krisenbewältigungs- und Katastrophenschutzmaßnahmen, die effizienter und kohärenter werden müssen. Das soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

Anwendung der Solidaritätsklausel: Annahme eines Vorschlags zur Anwendung der Solidaritätsklausel;

Entwicklung einer Bedrohungs- und Risikobewertungsmethode, die allen Gefahren Rechnung trägt: Erarbeitung von Richtlinien zum Katastrophenschutz, Entwicklung eigener Methoden durch die Mitgliedstaaten, Erstellung von sektorenübergreifenden Übersichten über mögliche Risiken sowie von Übersichten über aktuelle Bedrohungen, Entwicklung einer Initiative zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und Erarbeitung einer Risikomanagementstrategie;

Vernetzung der verschiedenen Lagebeobachtungszentren: stärkere Vernetzung zwischen sektorspezifischen Frühwarnsystemen und Kooperationsmechanismen für den Krisenfall sowie Annahme eines Vorschlags für eine bessere Koordinierung zwischen den Organen und Einrichtungen der EU im Hinblick auf geheime Informationen;

Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten für den Katastrophenfall: Vorschlag für den Aufbau europäischer Notfallabwehrkapazitäten.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Erster Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit (KOM(2011) 790 endgültigvom 25.11.2011).

Hierin ist die Schlussfolgerung enthalten, dass im Hinblick auf die fünf strategischen ISS-Ziele bedeutende Fortschritte erzielt wurden, aber noch Arbeit erforderlich war, um die Sicherheit der europäischen Bürger sicherzustellen. In allen prioritären Bereichen sind Fortschritte erforderlich, insbesondere bei der Bekämpfung schwerwiegender und organisierter Kriminalität sowie der zunehmenden Bedrohung durch Cyberkriminalität.

Neben der Bezeichnung zielspezifischer künftiger Aktivitäten wird die Notwendigkeit weiterer Fortschritte im Hinblick auf Folgendes genannt:

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Strafverfolgung;

Entwicklung des administrativen Konzepts zur Bekämpfung schwerwiegender Verbrechen;

Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf die Sicherstellung terroristischer Vermögenswerte und der Verbesserung der Sicherheit im Landverkehr;

Ratifizierung des Übereinkommens von Budapest zur Bekämpfung der Cyberkriminalität;

Legislativvorschläge zu intelligentem Grenzmanagement und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden.

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Zweiter Bericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit (COM(2013) 179 final vom 10.4.2013).

In diesem zweiten Bericht werden die 2012 erzielten Fortschritte betrachtet und die 2013 in Angriff zu nehmenden Herausforderungen bezeichnet. Es wird geschlussfolgert, dass die Umsetzung der ISS im Allgemeinen gut erfolgt ist. Im Hinblick auf die fünf strategischen Ziele wurde zwar viel erreicht, aber einige Aspekte müssen noch angegangen werden.

Neben der Bezeichnung zielspezifischer künftiger Aktivitäten werden die folgenden wesentlichen Herausforderungen für 2013 aufgeführt: Organisierte Kriminalität, Geldwäsche, Korruption, Menschenhandel und mobile organisierte Verbrechergruppen sowie Cyberkriminalität. Eine weitere Herausforderung für 2013 ist die Verbesserung von Instrumenten zur wirksameren Bekämpfung des zunehmenden gewaltbereiten Extremismus.

Im Bericht steht, dass der letzte Durchführungsbericht Mitte 2014 vorzulegen ist, der die ISS bis zu diesem Datum bewerten sowie sich auch den künftigen Herausforderungen in diesem Bereich widmen soll.

Letzte Aktualisierung: 21.09.2015