Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Übermittlung von Zahlungsverkehrsdaten

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

Beschluss 2010/412/EU über den Abschluss des Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus

WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?

Mit dem Ziel der Prävention, der Ermittlung, der Aufdeckung und der strafrechtlichen Verfolgung des Terrorismus oder der Finanzierung des Terrorismus betrifft das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika die Übermittlung von:

Durch den Beschluss wird das Abkommen im Namen der EU geschlossen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

WANN TRETEN DAS ABKOMMEN UND DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 13.Juli 2010 in Kraft getreten. Das Abkommen trat am 1. August 2010 für den Zeitraum von fünf Jahren in Kraft. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch um weitere Einjahreszeiträume, sofern keine Vertragspartei die andere Partei von ihrer Absicht in Kenntnis setzt, das Abkommen nicht zu verlängern.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Bezeichnete Anbieter: Anbieter von internationalen Zahlungsverkehrsdatendiensten.

HAUPTDOKUMENTE

Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 5-14)

Beschluss 2010/412/EU des Rates vom 13. Juli 2010 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 3-4)

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2010/412/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 31.3.2017, S. 6-21)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, gemeinsamer Überprüfungsbericht zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus – Begleitdokument – Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Über die gemeinsame Überprüfung der Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (SWD(2017) 17 final)

Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 89-131)

Siehe konsolidierte Fassung.

Unterrichtung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten von Amerika für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (ABl. L 195 vom 27.7.2010, S. 15)

Letzte Aktualisierung: 21.01.2019