Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl

Dieser Pakt bildet die Grundlage für eine Einwanderungs- und Asylpolitik der Europäischen Union (EU) im Zeichen der gegenseitigen Verantwortung und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und einer erneuerten Partnerschaft mit Ländern außerhalb der EU.

RECHTSAKT

Europäischer Pakt zu Einwanderung und Asyl vom 24. September 2008 [nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

ZUSAMMENFASSUNG

Seit vielen Jahren arbeiten die Mitgliedstaaten an der Harmonisierung ihrer Einwanderungs- und Asylpolitik. Es konnten bereits erhebliche Fortschritte bei diversen Themen erreicht werden, insbesondere im Rahmen der Programme von Tampere, Den Haag und vor allemStockholm.

Der Pakt beabsichtigt im Allgemeinen:

WICHTIGSTE ERGEBNISSE

Asyl

Seit 2008 wurden erhebliche Fortschritte in den Bereichen Einwanderung, Asyl und Grenzschutz erreicht. Eine der wichtigsten Errungenschaften auf diesem Gebiet war die Annahme des vervollständigten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das gemeinsame Standards und eine stärkere Zusammenarbeit festlegt, um in der gesamten Europäischen Union (EU) die Gleichbehandlung von Asylbewerbern in einem offenen und gerechten System zu ermöglichen.

Es wurden außerdem wichtige Änderungen beim Grenzschutz erreicht, insbesondere bezüglich einer gestärkten Steuerung des Schengen-Systems, der Einrichtung eines Europäischen Grenzkontrollsystems (Eurosur) zur Prävention grenzüberschreitender Kriminalität sowie neuer Aufgaben und Ressourcen für die Agentur Frontex.

Weitere Fortschritte wurden durch den Einsatz bewährter Praktiken von Mitgliedstaaten und die operative Zusammenarbeit in der gesamten EU außerdem auch bei der Rückführungspolitik sowie im Kampf gegen die Ausbeutung von Immigranten erzielt.

In Bezug auf die Partnerschaft mit Drittländern findet derzeit, insbesondere im Kontext des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage und des Abschlusses bilateraler Abkommen mit Partnerländern des südlichen Mittelmeerraums und der Östlichen Partnerschaft, ein Dialog statt, um die Hauptursachen von illegaler und erzwungener Migration zu bekämpfen.

Legale Migration

Es wurden mehrere Rechtsakte zur legalen Migration erlassen, wie etwa die Richtlinie über eine kombinierte Erlaubnis, die es Nicht-EU-Bürgern erlaubt, mit einer einzigen Erlaubnis in der gesamten EU zu leben und zu arbeiten, sowie die EU Blue Card-Richtlinie, die ihre Mobilität gewährleistet. Es wurden weitere Gesetze erlassen, die nicht nur die Einreise von Studenten und Wissenschaftlern aus Drittstaaten in die EU, sondern auch die von Saisonarbeitern, Managern oder Spezialisten aus Drittstaaten bei konzerninternen Entsendungen bzw. von entsandten Arbeitnehmern aus Drittstaaten im Rahmen der Richtlinie zur Erbringung von Dienstleistungen erleichtern.

Ferner setzen alle EU-Länder inzwischen auch die Rechtsvorschrift für Sanktionen gegen Arbeitgeber um, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen.

NÄCHSTE SCHRITTE

Es sind nun konsequente Maßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass Migranten beim Versuch, europäisches Land zu erreichen, ums Leben kommen. Auch im Kampf gegen organisiertes Verbrechen und im Bemühen um eine bessere Integration muss mehr unternommen werden.

Die diesbezüglichen Maßnahmen für den Zeitraum 2014-2020 werden durch zwei neue Fonds finanziert:

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Fünfter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2013) [COM(2014) 288 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Vierter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2012) [COM(2013) 422 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Dritter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2011) [COM(2012) 250 final - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Zweiter Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2010) [KOM(2011) 291 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Erster Jahresbericht über Einwanderung und Asyl (2009) [KOM(2010) 214 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Methode zur Verfolgung der Umsetzung des Europäischen Pakts zu Einwanderung und Asyl [KOM(2009) 266 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Letzte Änderung: 11.09.2014