Europäische Zusammenarbeit in der Kriminalprävention

Beschluss 2009/902/JI des Rates - Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP)

RECHTSAKT

Beschluss 2009/902/JI des Rates vom 30. November 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Netzes für Kriminalprävention (ENKP) und zur Aufhebung des Beschlusses 2001/427/JI

ZUSAMMENFASSUNG

Die Politik der Kriminalprävention in der Europäischen Union (EU) wird durch die Zusammenarbeit zwischen Behörden auf nationaler und örtlicher Ebene sowie anderen Experten und Fachleuten in diesem Bereich verbessert.

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Mit diesem Beschluss wird ein Europäisches Netz für Kriminalprävention (ENKP) eingerichtet, das zur Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Kriminalprävention in der EU beitragen soll. Er bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern. Das Netz unterstützt außerdem Maßnahmen zur Kriminalprävention auf nationaler und örtlicher Ebene.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Netz hat folgende Aufgaben:

Verbesserung der Zusammenarbeit, Kontakte sowie des Informationsaustausches zwischen den Akteuren;

Sammlung, Bewertung und Verbreitung von Informationen zur Kriminalprävention;

Organisation von Konferenzen sowie andere Tätigkeiten für die Entwicklung der Kriminalprävention und Mitteilung der Ergebnisse der Arbeit in der Kriminalprävention;

Zurverfügungstellung seiner Expertise für die Europäischen Institutionen (Rat und Kommission);

Jährliche Berichterstattung über seine Tätigkeiten an den Rat;

Aufstellung und Umsetzung eines Arbeitsprogramms, das einschlägige Bedrohungen durch die Kriminalität behandelt.

Die Ziele des Europäischen Netzes für Kriminalprävention werden mithilfe eines Jahresarbeitsprogramms erreicht, das Teil einer mehrjährigen Strategie (2010-2015) ist.

Das Netz besteht aus:

einem Direktorium - das für die Leitung zuständig ist;

einem Sekretariat - das dem Direktorium verwaltungstechnische Unterstützung bietet;

Kontaktstellen - unterstützen die nationalen Vertreter dabei, Informationen und Expertise auszutauschen.

Tätigkeiten

Das Netz führt eine Reihe von Tätigkeiten durch, dazu zählen:

Förderung bewährter Praktiken - über eine Datenbank, die EU-weite Beispiele für Initiativen und Projekte der Kriminalprävention enthält (sie reichen von der Prävention von Gewaltverbrechen bis zur Computerkriminalität);

Organisation der Konferenz über bewährte Praktiken - einer jährlichen Veranstaltung für politische Entscheidungsträger, Fachleute und Forscher für den Austausch und die Weitergabe von Erfahrungen und bewährten Praktiken in der Kriminalprävention sowie der Sicherheit in EU-Ländern;

Verleihung des Europäischen Preises für Kriminalprävention, mit dem das beste europäische Projekt zur Kriminalprävention honoriert wird. Der Preis ist für alle Projekte, Initiativen oder Maßnahmenbündel zugänglich, die zur Verringerung der Kriminalität und der Angst vor Kriminalität innerhalb des vorgegebenen Themas konzipiert sind;

Sammlung und Förderung forschungsbasierter Erkenntnisse und Tätigkeiten zur Kriminalprävention. Instrumente („Toolboxes“) zu bestimmten Aspekten der Kriminalprävention zielen darauf ab, örtliche Fachleute und politische Entscheidungsträger in Form eines gut verständlichen Dokuments über den gegenwärtigen Kenntnisstand zu informieren, zu unterstützen und zu inspirieren;

Schaffung und Führung eines Archivs mit Studien, Artikeln und anderen Dokumenten zur Kriminalprävention, die über eine Online-Bibliothek mit Suchmaschine auf der Website des Europäischen Netzes für Kriminalprävention zugänglich sind.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Der Beschluss ist am 30. November 2009 in Kraft getreten.

Weitere Informationen sind auf der Website des Europäischen Netzes für Kriminalprävention erhältlich.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss 2009/902/JI

30.11.2009

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ABl. L 321 vom 8.12.2009, S. 44-46

Letzte Änderung: 13.08.2015